Re(9): noten in der schule gibts einen maximalen notensprung von 1 zu 5?
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Re(9): noten in der schule gibts einen maximalen notensprung von 1 zu 5?
11.06.2004, 21:48:03
so nunmehr habe ich folgende info:

dazu noch ergänzung => meine verehrte frau mutter ist professorin an einem gymnasium. ich habe sie heute drauf angesprochen und sie hat mir folgende info gegeben:

tatsächliche gesetzliche regelung gibt es tatsächlich nicht,

aber, wie ich es bereits in vorigen postings ausgeführt habe, lässt sich ein sprung von "1" auf "5" nie und nimmer argumentieren.
als beurteilender muss man die GESAMTE jahresleistung beurteilen, dass heisst bei einem semester auf "1" und einem weiteren auf "5" kann nie und nimmer als gesamtnote "5" herauskommen.
es ist wenn dann überhaupt nur ein sprung um 2 grade drinnen, und da muss im 2ten semester alles auf einer "10" sein, damit das durchgeht.
sie hat z.b. in ihrer 20järigen laufbahn einmal einen sprung von "3" auf "5" gemacht, da die person im 2ten semester absolut auf einer "10" stand.

man darf also das erste semester keinesfalls zur gänze vernachlässigen, was noch erlaubt sei, ist das 2te semester mit allerhöchtens 2/3 zu bewerten, mehr ginge nicht.

einigen kollegInnen, welche solch einen wahnsinn fabriziert haben (als von "1" oder "2" direkt auf "5") sei dieser notensprung jedesmal beeinsprucht worden und habe die note jedesmal geändert werden müssen.

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man kann hier jetzt durchaus zu anderer ansicht gelangen, ich finde obige ausführungen jedoch logisch und nachvollziehbar, vor allem, weil die GESAMTJAHRESNOTE die leistung im gesamten schuljahr (semester I + II) beurteilen soll und nicht das zweite semester alleine.


aja, btw: ich glaube auch nicht, dass es für htl oder so was sondervorschriften gibt..beurteilungsvorschriften gelten für JEDEN schultyp.

=> falls es sowas doch geben sollte, ist das nach meiner einschätzung jedenfalls verfassungswidrig



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