Re: ct Bericht über NorskIT - Geizhals sollte reagieren
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Re: ct Bericht über NorskIT - Geizhals sollte reagieren
13.06.2004, 01:29:34
also...
http://www.internet4jurists.at/gesetze/eugvvo.htm

EuGVVO gilt für 24 EU-Staaten, ausgenommen dänemark.
für norwegen gilts auch nicht, da kein EU-mitglied, AAAABER:

Artikel 15 absatz 2 EuGVVO:
Hat der Vertragspartner des Verbrauchers [= norsk-it, anm.] im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats keinen Wohnsitz, besitzt er aber in einem Mitgliedstaat eine Zweigniederlassung, Agentur oder sonstige Niederlassung, so wird er für Streitigkeiten aus ihrem Betrieb so behandelt, wie wenn er seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Staates hätte.

wenn man sich jetzt http://www.geizhals.at/deutschland/?qlink=Norsk%2DIT&subi=infos  anschaut, sieht man, dass norsk-it eine deutsche postadresse, eine deutsche telefonnummer und (ganz wichtig!) eine deutsche UID-nummer hat!

norsk-it hat also zumindest eine sonstige niederlassung in deutschland, sonst hätten sie ja weder eine deutsche postadresse noch eine deutsche UID-nummer.

so, weiter im gesetzestext:

Artikel 16 absatz 1 EuGVVO:
Die Klage eines Verbrauchers gegen den anderen Vertragspartner kann entweder vor den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dessen Hoheitsgebiet dieser Vertragspartner seinen Wohnsitz hat, oder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

die EuGVVO ist direkt anwendbar, man braucht weder in deutschland oder österreich oder sonstwo ein extragesetz deswegen.

norsk-it kann also in deutschland geklagt werden!!!

die könnten ihren firmensitz sogar auf die fidschi-inseln verlegen, solang sie diese zweigstelle in deutschland haben, können sie in deutschland geklagt werden.


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