Re(3): Rückgaberecht nur auf Teil der Lieferung
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.  Re: Rückgaberecht nur auf Teil der Lieferung  (CJ3 am 12.08.2004, 17:29:26)
.  Re: Rückgaberecht nur auf Teil der Lieferung  (AVS am 12.08.2004, 17:51:24)
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Re(3): Rückgaberecht nur auf Teil der Lieferung
13.08.2004, 07:29:26
Sag kommt Du Dir nicht selbst kindisch und lächerlich vor? "Deinen Anwalt kontaktieren"? Weil ein Produkt aus einer Lieferung nicht der Beschreibung entspricht? Ich komm mir vor wie bei Kasperl und dem Krokodil. *kopfschüttel*

1) Es gibt ein Fernabsatzgesetz (in Österreich), das ich hier nicht 723 Mal in der Woche verlinken wollte, weil schon wieder einer "ANWAAAAAAALT!!!!!" schreit. Du findest Details hier: http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bgbl&d=BGBL&i=13348  Da brauchst Du nicht mal die falsche Beschaffenheit.

[sarkasmus]

2) Denken. Einfach denken: Kann ein Kaufvertrag - noch ganz ohne Fernabsatzgesetz - gültig sein, wenn ein Produkt der bei der Bestellung geforderten Beschaffenheit nicht entspricht?

3) Weiter denken: Was wird wohl einem Verkäufer lieber sein? Dass Du alles retournierst und er den Großteil neu verpacken, wieder neu mit Porto versehnen und neuerlich zu Dir schicken muss? Oder vielleicht doch die kostensparende Variante?

4) Überraschende Frage: Wer wohl könnte die Frage, welche Vorgangsweise Pearl vorziehen würde, wohl am besten und schnellsten beantworten? Ja! Richtig! Pearl. Haben die eine Telefonnummer? Ja! Wieder richtig! Sie haben.

5) Du hast Angst, Pearl anzurufen? Musst nicht. Durch den Telefondraht können auch die nicht beissen.

6) Es liegt nicht an der Angst? Du bist nur zu faul zum Hörer zu greifen? Sollen wir für Dich anrufen?

[/sarkasmus]

GrummelGrumpf
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