BGH-Urteil zu unlauteren Internetversendern wie Nextcave & Co.
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.  Re: Die Geschäftsgebaren von Nextcave  (bach am 30.05.2005, 21:14:27)
..  Re(2): Die Geschäftsgebaren von Nextcave  (EroProf am 14.09.2006, 13:00:22)
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.  Re: Die Geschäftsgebaren von Nextcave  (nextCave am 02.06.2005, 10:35:18)
..  Re(2): Die Geschäftsgebaren von Nextcave  (bach am 03.06.2005, 23:54:18)
.  Re: Die Geschäftsgebaren von Nextcave  (wall07 am 10.06.2005, 15:49:38)
.  Re: Die Geschäftsgebaren von Nextcave  (klauhue am 13.06.2005, 17:09:37)
..  Re(2): Die Geschäftsgebaren von Nextcave  (wall07 am 13.06.2005, 21:36:56)
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BGH-Urteil zu unlauteren Internetversendern wie Nextcave & Co.
17.06.2005, 00:21:04
Seit heute gibt es ja eine neue Handhabe gegen die Geschäftspraktiken dieser Firma:

Der deutsche Bundesgerichthof hat nämlich mit dem Az. I ZR 314/02 mit Urteil vom 7. April entschieden, daß ein Internetshop die Erwartung auf prompte Lieferbarkeit der beworbenen Artikel zu erfüllen hat. Tut er das nicht, verzerrt er den Wettbewerb und kann entsprechend von Wettbewerber oder den Wettbewerbszentralen abgemahnt werden.

Mehr dazu unter: http://www.teltarif.de/arch/2005/kw24/s17462.html

Wie ich dazu komme, diese Firma an dern Pranger zu stellen?

Ich habe Mitte Januar selber dort Hardware bestellt (leider per Vorkasse). Ich hatte mich für Nextcave entschieden, weil sie im Preisvergleich das von mir gewünschte Bundle am günstigsten anboten und auch scheinbar vernünftige Lieferzeiten von 12 Tagen zusicherten.

Nach Geldeingang wurde die Lieferzeit schon auf 15 Tage erhöht (lt. deren AGBs schon fraglich). Entgegen der Lieferzusage kam die erste Teillieferung erst nach über 30 Tagen bei mir an. Die Zusage galt aber für die Gesamtlieferung.

Hierbei hatte sich während der langen Lieferfrist auch noch der Preis der Hardware nach unten bewegt. Hier musste ich erst mit für die Firma aufwändigem Widerruf und Neubestellung drohen, damit ich diese neuen Konditionen für die noch nicht gelieferte Hardware bekommen konnte. Die Rücküberweisung brauchte jedoch auch eine Ermahnung und erfolgte erst wieder fast einen Monat später.

Auf den zweiten Teil der Lieferung aus dem Januar warte ich bis heute.
Dazwischen habe ich immer neue Märchen zu Lieferzusagen, eingetroffenen Lieferungen, usw. gehört. Zwischendurch wechselte der Bestellstatus immer wieder lustig von gelb (5 Tage) auf rot (mind. 10 Tage) und umgekehrt.

Zum Glück muss ich mich nicht wie im oben verlinkten Prozess streiten, welche Lieferzeit damals auf der Homepage avisiert wurde, da ich ja die Empfangsbestätigung mit der Lieferzusage habe.

Ich kann alle warnen, auf Lieferversprechen dieser Firma zu vertrauen und per Vorkasse zu zahlen. Es kann nicht sein, daß eine Firma erst das Geld nimmt und sich dann über 5 Monate Zeit lässt, um zu schauen, ob woher sie die verkaufte Ware überhaupt beziehen kann. Solches Geschäftsbebaren geht zu Lasten des ehrlichen Handels. Anstatt beim vorbildlichen Händler Amazon zu bestellen, habe vor 5 Monaten blauäugig per Vorkasse bei Nextcave bestellt. Leider.

Natürlich hätte ich auch in der Zwischenzeit widerrufen können. Aber da schon die erste Rücküberweisungen bei dieser Firma so ungewöhnlich lange gedauert hat und sie immerhin regelmässig Vertröstungen schickte, hoffte ich lange auf Einhaltung der Zusagen. Jetzt weiss ich, dass ich veralbert wurde. Sie schrieben Anfang Mai so Sachen wie "Wir gehen davon aus, heute eine Lieferung zu erhalten. Nach Versand erhalten Sie eine Email, sollte sich die Lieferung Verzögern werden Sie von uns informiert." Natürlich wurde ich nicht proaktiv informiert, sondern bekam bald die nächste Ausrede in mein Postfach. Die Ware ist auch Mitte Juni noch nicht da.

Mittlerweile habe ich die ausstehende Lieferung gedanklich schon abgeschrieben. Ich bin aber einfach neugierig, welche weiteren Ausreden die sich einfallen lassen. Ich möchte hier nicht in Feuerwehr-Manier durch eine Sonderlieferung ruhig gestellt werden, sondern mal sehen, wie weit die Firma es noch treiben wird. Daher schreibe ich auch nicht, welche Artikel ich bestellt habe, um hier keine Rückschlüsse auf meine Person zu ermöglichen. Wenn sie es doch schaffen, sind die Nextcaveler zwar gute Data-Miner, aber immer noch schlechte Kaufleute ;-).

Fazit:
Ich bin froh, daß die obersten Richter klargestellt haben, dass das so nicht gehen darf und hoffe, dass viele Wettbewerber ihre Option wahrnehmen, hier durch Abmahnung der bewusst falschen Lieferzeitangaben den Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb zu fördern. Hoffe, daß die Truppe um Jörg Stark nicht mehr lange so weitermachen wird.
Wer mag, kann so ein Verfahren direkt bei der Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb in Auftrag geben: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/default.asp?bereich=2


17.06.2005, 00:27 Uhr - Editiert von ossendorfer, alte Version: hier
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.  Re: Die Geschäftsgebaren von Nextcave  (gerryst am 17.06.2005, 10:02:32)
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