Re(14): DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!! (197 Beiträge, 1550 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
27.06.2005, 13:16:15
ich will euch darauf hinweisen, daß die firma DITECH (1200 Wien, Wehlistraße29) mit absolut miesen methoden versucht, sich um seine gewährleistungsplicht zu drücken!!!

ich persönlich hatte bei drei käufen volle drei reklamationen die mit den folgenden argumenten gerechtfertigt wurden:

.) DITECH verweigerte die Gewährleistungspflicht (garantie-abwicklung) weil angeblich ein (scheckkopfnadel großes) Pickerl fehlte! nach androhung einer klage klappte das dann komischerweise doch!

.) DITECH verweigerte die Gewährleistungspflicht, weil das produkt angeblich in schlechtem zustand wäre. dabei handelte es sich um eine grafikkarte, in deren kühler schmutz zu sehen war. dieser mängel war von mir mit einem kräftigen puster zu beseitigen (lächerlich)! diese aktion wird meinerseits eine klage mit sich ziehen!

.) DITECH verweigerte die Gewährleistungspflicht, weil eine CD nicht der packung beilag (eine treiber-CD, die bereits mit erscheinen der karte veraltet war). zum teil nachvollziehbar, aber leider trotzdem nicht rechtmässig -> auch hier werde ich nach absprache mit meinem rechtsbeistand klage einreichen!!!

.) Ausserdem erfuhr ich von DITECH, daß ich bei rückgabe meiner defekten ware nur mit einem gegenwert rechnen könne, DER DEM DERZEITIGEN WERT DER WARE ENTSPRÄCHE (!!!) wo gibts den sowas??? ---> Klage!!!

alle von mir aufgestellten behauptungen sind von mir jederzeit durch audio-aufnahmen der jeweiligen gespräche belegbar!


ICH RATE ALLEN DRINGEND VOM KAUF BEI DITECH AB!!!! AUSSER EUCH IST GARANTIEABWICKLUNG VOLLKOMMEN EGAL!!!

Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
..  OT: Signatur  (sstephan am 27.06.2005, 14:15:39)
...  Re: OT: Signatur  (Cereal_Poster am 27.06.2005, 14:19:26)
...  Re: OT: Signatur  (Clown am 27.06.2005, 14:35:37)
....  Re(2): OT: Signatur  (sstephan am 27.06.2005, 15:02:32)
.....  Re(3): OT: Signatur  (Cereal_Poster am 27.06.2005, 15:07:35)
......  Re(4): OT: Signatur  (sstephan am 27.06.2005, 15:15:32)
.......  Re(5): OT: Signatur  (Cereal_Poster am 27.06.2005, 15:16:55)
......  Re(4): OT: Signatur  (papa1 am 27.06.2005, 18:05:01)
.......  Re(5): OT: Signatur  (Cereal_Poster am 27.06.2005, 18:09:02)
........  Re(6): OT: Signatur  (papa1 am 27.06.2005, 18:29:26)
.........  Re(7): OT: Signatur  (TBone am 28.06.2005, 17:17:05)
..........  Re(8): OT: Signatur  (papa1 am 28.06.2005, 17:32:39)
...........  Re(9): OT: Signatur  (TBone am 28.06.2005, 17:37:33)
............  Re(10): OT: Signatur  (papa1 am 28.06.2005, 17:39:06)
.............  Re(11): OT: Signatur  (TBone am 28.06.2005, 17:43:14)
..............  Re(12): OT: Signatur  (papa1 am 28.06.2005, 17:44:36)
...............  Re(13): OT: Signatur  (TBone am 28.06.2005, 17:47:51)
................  Re(14): OT: Signatur  (papa1 am 28.06.2005, 17:48:22)
..............
Re(14): DITECH - absolut unter jeder kritik = klage!!!
27.06.2005, 18:01:12
Ich ging vom normalen durch Fertigungsfehler hervorgerufenen, aber erst später auftretenden Mangel aus, der vom Kunde noch in den ersten 6 Monaten nach Kauf beanstandet wird, der im Normalfall Gewährleistungsansprüche beeinhaltet.

Ich glaube wirklich, es ist die Hitze.

Es gibt keinen generell anzunehmenden "normalen durch Fertigungsfehler hervorgerufenen, aber erst später auftretenden Mangel", sondern es gibt die Vermutung, dass ein Fehler bereits vorhanden war und jetzt erst hervorgetreten ist bzw. erst jetzt bemerkt wurde. Das ist nicht zwangsläufig dasselbe.

Und es gibt die Möglichkeit des Gegenbeweises. Was ist ein Gegenbeweis in einem solchen Fall bzw. wie wird er geführt? Er wird mit einer oder mehreren Behauptungen geführt, die durch Argumenten bzw. Indizien gestützt werden. Je glaubhafter die Argumente, je zwingender die Indizien, desto geneigter ist das Ohr des Richters, der zu entscheiden hat.

Das Argument, die Karte hätte - schon belegt durch den vom Käufer berichteten Wickel wegen des verdreckten Lüfters - lange gut funktioniert, hätte erst jetzt einen Ausfall, eventuell sogar bedingt durch das Indiz mechanischer Veränderungen (Siegel verletzt etc., siehe meine Argumentation weiter oben), erlitten, wäre vor Gericht schon recht zugkräftig.

Gegenbeweise können und dürfen sehr wphl erbracht werden. Sowohl vom Übergeber als auch, später, vom Übernehmer (z.B. bei einem erst später bekannt gewordenen Konstruktions- bzw. Serienfehler).

GrummelGrumpf
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung