Re(2): An die Juristen: abgefahrende Winterreifen
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Re(2): An die Juristen: abgefahrende Winterreifen
22.11.2005, 23:01:04

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Sommerreifen?

Der geschädigte Dritte erhält von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf jeden Fall den Schaden ersetzt, unabhängig davon, ob dem Schädiger seitens seiner Haftpflichtversicherung die Verwendung von Sommerreifen trotz winterlicher Bedingungen vorgeworfen werden kann. Ein Rückforderungsanspruch des Versicherers an den schuldtragenden Lenker ist de facto nicht gegeben, da das österreichische Kraftfahrrecht keine generelle Winterreifenpflicht kennt.

Es ist somit nicht verboten, auch bei extrem winterlichen Fahrverhältnissen mit normalen Sommerreifen zu fahren. Wer mit Sommerreifen fährt, kann allein deswegen nicht bestraft werden, bei einem Unfall kann sich die Kaskoversicherung allerdings leistungsfrei erklären: Kaskoversicherungen kennen den Tatbestand der "groben Fahrlässigkeit", und wenn eine solche im konkreten Fall nachgewiesen werden kann, ersetzt sie den eigenen Schaden nicht. Auch die Gefahr, ein zivil- oder strafrechtliches Mitverschulden angelastet zu bekommen, ist bei Verwendung von Sommerreifen mehr gegeben als mit Winterreifen. Wer sein Fahrzeug lediglich mit Sommerreifen ausgerüstet hat und auf rutschiger Fahrbahn mit einer derart mangelhaften Bereifung unterwegs ist, muss daher nach ständiger Rechtsprechung diesem Umstand zumindest durch besonders vorsichtige Fahrweise Rechnung tragen.


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