Re(3): Licht am Tag - jetzt auch mit Nebelscheinwerfer
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Licht am Tag - jetzt auch mit Nebelscheinwerfer
11.05.2006, 09:49:22


Seit 15. November 2005 müssen auch mehrspurige Kraftfahrzeuge ganzjährig mit Licht fahren, seit 10. Mai 2006 sind dabei auch Nebelscheinwerfer erlaubt.

Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:

Serienmäßiges Abblendlicht: Die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten sind aktiviert.

Gedimmtes Abblendlicht: Diese in Fachkreisen ziemlich umstrittene Lösung ist ebenfalls weiterhin zulässig. Jedenfalls sollte hier ein Profi zu Rate gezogen werden, um sicherzustellen, dass die Leuchtstärke ausreichend ist. Vorteil: Geringer Lampenverschleiß, keine äußere Änderung am Fahrzeug nötig. Nachteil: Sehr kompliziert zu verkabeln.

Nachrüsten mit speziellen Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw. ausschalten. Der Vorteil liegt im geringeren Stromverbrauch und der Lampentausch ist billiger als bei Nebelscheinwerfern. Die Blendwirkung ist praktisch ausgeschlossen und der Kraftstoffverbrauch geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.

Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen bei Tag und guten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Der Stromverbrauch ist ähnlich wie bei Abblendscheinwerfern, der Lampentausch ist aber billiger und einfacher. Wer Nebelscheinwerfer verwendet, schont die Glühlampen des Abblendlichtes und verlängert daher deren Lebensdauer.

Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.

Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten:

Unbeleuchtet fahren (war bisher für mehrspurige Kfz erlaubt).
Nur das Begrenzungslicht (war bisher erlaubt).
Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).

27. KFG-Novelle, BGBl I 57/2006, 9.5.06


Ich frag mich zwar, wozu das neue Gesetz mit den Nebelscheinwerfern gut sein soll, aber bitte...


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