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Schon wieder mal ein Problem mit Amazon
06.11.2007, 15:21:01
Es klingt ja wirklich wie ein schlechter Scherz, ist aber leider passiert. Meine Frage: Kann man da mit nem Anwalt gegen vorgehen??? Irgend welche andere Ideen???

Vielleicht kennt Ihr ja Freepay. Ich habe das vor ca. 1,5 Jahren mitgemacht (kurz bevor sie unseriös wurden ;) ) und mit so mein MacBook erarbeitet. Steckt also auch von mir Geld drin. Verschickt werden sollte das MB schon im Nov. 06. Kam nicht, also BBB gemacht und mich da beschwert. (Das ist so eine Art amerik. Verbraucherschutz.) Kurze Zeit später kam es denn auch über Amazon. Das war Ende September.

Alles war gut. Aber ich wollte mehr. Das MB war die einfachste Ausführung mit CD-Brenner. Deshalb wollte ich den Amazon Geschenkeumtausch nutzen. Da sollte ich ja den Gutschein bekommen und könnte mir dann das bessere kaufen. In Internetforen schon zig mal gelesen, hat immer funktioniert.

Also hab ich es eingepackt, alles ausgefüllt und vertrauensvoll zu Amazon geschickt. Ein großer Fehler, wie ich jetzt weiß..... :(

1,5 Wochen später habe ich einfach mal bei Amazon nachgefragt, wann denn der Gutschein kommt. Da hieß es, das das Geld doch schon lange überwiesen wurde. Und zwar auf die Kreditkarte des "Schenkenden" - also Freepay - in den USA!!!!! Ich hab gedacht ich hör nicht richtig!
Die "nette" Dame erzählte mir dann, dass ich den Amazon Geschenkeumtausch völlig falsch verstanden hätte. Das Geld bzw. der Gutschein würde immer an den Schenkenden zurückgehen. Der Beschenkte müsste dann beim Schenkenden immer wieder um das Geld bitten, um sich etwas neues oder anderes zu holen... Na ja.... Die nächste Kollegin sagte dann zumindest, das das totaler Blödsinn wäre....

Ich rufe inzwischen jede Woche bei denen an. Amazon hat sich inzwischen erbarmt und hat Freepay bzw. den Kreditkartenbesitzer angeschrieben. Haben ihn gebeten, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Klar, dass sie sich bis jetzt nicht gemeldet haben.

Amazon bleibt bei seinem Standpunkt - Es sei mein Problem, wie ich jetzt wieder an mein MacBook komme. Heute wurde mir denn in der Hotline gesagt, dass es ja Freepay zusteht, ich hätte es ja nur als Geschenk bekommen. Meinen Hinweis, dass ich es ja schon in den Händen hielt (es also schon mein Eigentum war), wurde komplett irgnoriert.

Ist es richtig, dass ich mich selbst kümmern muss???

Ich sehe es eher so, dass Amazon mein Eigentum im Wert von 1027 Euro weggegeben hat!!! Ich habe denen auch schon weitere Konsequenzen angedroht, aber das interessiert sie wohl auch nicht......

lg sandra

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.  Re: Schon wieder mal ein Problem mit Amazon  (hariw am 06.11.2007, 15:36:42)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Pitschi am 07.11.2007, 02:11:47)
.  Re: Schon wieder mal ein Problem mit Amazon  (SeCCi am 06.11.2007, 15:44:09)
.
amazon - wer?
06.11.2007, 16:10:34
amazon.com und amazon.de sind zwei verschiedene Unternehmen. Bei amazon.de steht recht eindeutig:

"Wenn Sie als Käufer ein Geschenk zurückgeben, erfolgt die Erstattung unterschiedlich, je nachdem, ob die Artikel während des Bestellvorgangs als Geschenk gekennzeichnet wurden.

Falls dies so war, geht die Erstattung in Form eines Brief-Geschenkgutscheins an den Geschenkempfänger.

Wenn die Bestellung aber nicht als Geschenk aufgegeben wurde, erfolgt wie gewöhnlich eine Erstattung den Käufer."

im letzten Satz fehlt wohl ein "an", aber es hängt offenbar davon ab, ob der Käufer (damals offenbar "Freepay", was oder wer das auch immer ist) einfach nur eine andere Versandadresse angegeben hat oder zusätzlich die Sendung als "Geschenk" iSv Amazon.(?) deklariert hat.
Es scheint so, als wäre der erste Fall gegeben, sohin Amazon korrekt gehandelt hat.

Grundsätzlich handelt es sich bei dem ursprüglichen Kaufvertrag um einen Vertrag zugunsten eines Dritten. Eine Kauf-Rechtsbeziehung existiert nur zwischen dem Käufer und Amazon, der Beschenkte kann unmittelbar keine Rechte ggü Amazon geltend machen. Ob ggü Freepay ist dem Vertrag zw. dem "Beschenkten" und dieser Firma zu entnehmen.

Interessant würde der Fall, wenn der Lieferant amazon.com war, die Rücksendung aber an amazon.de erfolgt ist. Man könnte hier an eine Herausgabe des Geräts aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung denken, aber es wurde wahrscheinlich konkludent ein ... Auftrag (?) erteilt, die Rückabwicklung stellvertretend für amazon.com durchzuführen, aber die haben ja die gleichen Regeln:

"If the item was marked as a gift by the purchaser, we'll send a paper gift certificate to the shipping address on the order once the return is processed. If the item was not marked as a gift by the purchaser, the purchaser will be refunded."

damit gilt auch für amazon.com: war es kein "Geschenk" nach dem Sprachgebrauch von Amazon, dann geht das Geld zurück an den Käufer, war es ein "Geschenk", dann bekommt der Empfänger das Geld / den Gutschein.

Da der Threadersteller etwas von "erarbeitet" schreibt, nehme ich nicht an, daß es sich um ein "Geschenk" handelt. Ohne neue Tatsachen gehe ich damit davon aus, daß Amazon (egal ob .de oder .com) hier korrekt, d.h. so wie mit seinem eigenen Auftraggeber vereinbart, handelt.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
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.  Re: Schon wieder mal ein Problem mit Amazon  (Marax am 06.11.2007, 16:52:00)
..  Re(2): Schon wieder mal ein Problem mit Amazon  (j. am 06.11.2007, 21:05:28)
 

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