Re: Gerät bereits leicht defekt gekauft
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Re: Gerät bereits leicht defekt gekauft
03.08.2008, 21:13:52
Ich habe vor einigen Tagen...

Das ist schon mal ein guter Anfang. :)
Beim Betrieb sind mir kleinere Mängel aufgefallen wie Knistergeräusch im Betrieb, eine Anzeige funktioniert nicht.

Du solltest solche Mängel SOFORT und schriftlich an den Händler melden.
Als ich mir die Verpackung genauer angesehen habe ist mir sofort die fehlende
Unterseite der Verpackung (direkt das Styropor des Geräts; keine seitlichen
Kartonlaschen; Karton wurde mit 2 Plastikbändern befestigt) sowie die bereits
aufgeweichten Kanten des Kartons aufgefallen.

Auch das solltest6 Du so9fort melden.
zurückgeschickt wurde. Dabei ist ein kleine Menge Wasser ausgeronnen

Eh? Wie soll das passieren? Oder handelt es sich um ein Aquarium?
Der Händler hat mir nur geraten das Gerät direkt zum Servicepartner zu stellen...

Mach das ja nicht. Du würdest damit auf die Gewährleistung seitens des Händlers verzichten und die für Dich weit weniger interessante Garantie zurückgreifen - was bei z.B. durch Wasserschaden verursachte Mängel eine gaaaanz schlechte Idee (Garantie greift schon mal gar nicht) wäre.

Es handelt sich - siehe ganz oben - um einen Gewährleistungsfall (und zwar wegen der Mängel, ich würde mich nicht unbedingt am Wasserschaden aufhängen). Hier MUSS der Händler, ob er will oder nicht, dafür einstehen. Das kann zwar dauern, aber besser danach ein perfektes Gerät als nur den Schaden. Weigert sich der Händler, dann SOFORT zum VKI (Verein zur Konsumenten-Information), die sich dann meist mit dem Händler in Verbindung setzen.

Noch besser wäre, wenn die "wenigen Tage" weniger als 7 Arbeitstage (Samstage brauchst ni8cht mitzuzählen) bedeutet UND der Kaufvertrag über ein Fernabsatzmittel (Internet, Telefon etc.) zustande gekommen wäre. In einem solchen Fall: sofortiger Vertragsrücktritt nach Fernabsatzgesetz; da bedarf es keinerlei Begründung.

GrummelGrumpf
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..  Re(2): Gerät bereits leicht defekt gekauft  (Edd am 05.08.2008, 17:04:29)
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