Hersteller ist mir jetzt bekannt ...
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » 3000 Euro Strafe für kopiertes Foto in Ebay-Auktion (107 Beiträge, 2468 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
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.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (RevX am 08.02.2009, 19:47:14)
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Hersteller ist mir jetzt bekannt ...
12.02.2009, 23:54:58
und es ist nicht tomtom ... und auch kein anderer GPS-Hersteller!

Wenn man das - jetzt endlich onlien gestellte - Urteil liest
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/b2/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE090026208%3Ajuris-r01&showdoccase=1&documentnumber=1&numberofresults=1&doc.part=L&doc.price=0.0&paramfromHL=true#focuspoint

findet man in Punkt 17 das fragliche Navi-Gerät:  "Marke H., Typ GR-271" ... das heisst, es handelt sich um das Holux GR-217 -> http://geizhals.at/a250095.html

Der Hersteller ist allerdings nicht der Kläger! Es ist vielmehr irgendein GPS-Tandler, der das Gerät (für seine Internetseite bzw. Online Shop?) in seinem Fotostudio selbst aufgenommen hat und dies auch vor Gericht nachweisen konnte (Foto-Ausdrucke plus Anbegot, die Originaldateien vorzulegen). Der ebayer hat in der ersten Instanz behauptet, er habe das Foto nicht vom Kläger, sondern von der Hersteller-Webseite [auch ohne Genehmigung/Nutzungsrecht, eh klar.] ;-)

Zuerst hat der Kläger durch einen Rechtsanwalt abmahnen lassen: er verlangte neben der obligaten Unterlassungserklärung 92 Euro Lizenzgebühr für die Nutzuung des Fotos und nochmals 92 Euro weil er bei der unberechtigten Nutzung nicht als Urheber genannt war und 459,40 Abmahnkosten. Das wollte der Beklagte - absolut verständlich - nicht schluicken. So kam es zum Prozess. In der ersten instanz war der Kläger anscheinend ohne eigenes Verschudlen nicht anwesend und deshalb ging der prozess zugunsten des Beklagten aus. In der Berufung hat der Kläöger dann nachgewiesen, dass er Urheber des verwendeten Fotos ist.

Das Gericht hat eine Lizenzgebühr von 20 Euro (!) plus 100% AuUfschlag weil der Urheber nicht genannt war, als gerechtfertigt gesehen. Und die Abmahnkosten wurden mit 100 Euro limitiert. Allerdings hat der Beklagte die gesamten Prozesskosten zu tragen.

Mein Fazit: ich sollte nur mehr Produktfotos machen und ins Netz stellen! Und dann klagen, klagen, klagen!  >:-D |-D

Und: ich bin froh, dass ich keinen GPS-Hersteller auf meine persönliche Boykott-Liste setzen muß. :-)
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Yesterday’s heresy is tomorrow’s truth.
12.02.2009, 23:55 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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