Re(6): Handytuner.at
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.  Re: Handytuner.at  (ddrobesch am 18.04.2009, 17:02:10)
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......
Re(6): Handytuner.at
14.06.2009, 22:21:32
Gewährleistungsanspruch ist zuallererst einmal Nachbesserung (=Reparatur) oder
Austausch. Und das ist Entscheidung des Händlers, kein Wahlrecht des Kunden.
Und Austausch ist immer nur auf ein identisches Gerät.

Ndein, das kann ich so nicht stehen lassen. Im aktuellen Gewährleistungsrecht steht ganz klar:
„Rechte aus der Gewährleistung

§ 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.

(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.

(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.

(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung.

Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.“

Und , damit wir das auch gleich durch haben: "Unverhältnismäßiger Aufwand" wäre es beispielsweise, ein Auto auszutauschen, weil sich in der Beifahrertür ein Kratzer befindet (oder auch ein defekter Fensterheber). Auch wird ein kompletter Rechner (vom Kunden zusammengestellt) nicht zwangsläufig getauscht werden müssen, wenn es mut dem Tausch der Grafikkarte abgeht.

Das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz ist jedermann/frau offen zugänglich und wurde in diesem Forum sicherlich schon 20-30mal verlinkt. Warum werden dann eigentlich noch immer Urban Legands und Stille-Post-Ergebinisse als "Wahrheit" verzapft? :-/

Warum mich so etwas bei diesem Thema aufregt? Weil hier viele Menschen Rat und Hilfe wollen und solchen Unsinn dann auch als Wahrheit annehmen. Wenn's dann kracht, stehen sie plötzlich alleine im Regen. Das sollte nicht sein.
  
Euer CWsoft
persönlich erreichbar unter +43 676 587 8890
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......  Re(6): Handytuner.at  (fantoise am 11.08.2009, 17:44:06)
.......  Re(7): Handytuner.at  (waldbauer.com am 11.08.2009, 17:48:43)
........  Re(8): Handytuner.at  (fantoise am 11.08.2009, 19:15:19)
........  Re(8): Handytuner.at  (Don Pezi am 11.08.2009, 20:22:29)
..  Re(2): Handytuner.at  (CWsoft am 14.06.2009, 22:22:42)
.  und was lernen wir wieder mal daraus...  (iamwhoiam am 22.04.2009, 15:31:07)
 

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