Re: eBay Handler versucht mich zu verunsichern ... was tun?
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eBay Handler versucht mich zu verunsichern ... was tun?
23.05.2009, 00:25:40
Hi Leute,
Ich stehe da vor einem kleinen Problem.
Und zwar haben wir am 16.12. für die Tochter eines Freundes ein Plüsch Einhoren in XXL mit Sound Funktion gekauft. Sprich: Ein Einhoren, auf das sich das Kind setzen kann und wenn dieses aufs Ohr drückt, ertönt ein Sound.
Jetzt haben wir das Problem, dass der Sound nicht mehr klappt.
Also zum Händler gegangen, denn nicht mal die 6 Monate, wo sogar er noch in der Beweislast ist, sind vergangen. Dieser hat mir am Tag darauf geantwortet, dass der Hersteller (Coppenrath) dieses Pferd nicht mehr vertreibt und daher die Reparatur nicht möglich wäre. Also bot man uns als Entschädigung kostenlos ein Mini Pferd und eine CD an (Wert zusammen ca. 15€). Ich lass mich natürlich nicht so billig abservieren und bin hartnäckig geblieben. Dann meint der Händler: Ja ok, sie können es einschicken auf ihre Versandkosten und erhalten den vollen Kaufbetrag zurück!
Da dieses Pferd jedoch von dem Maßen her sehr groß ist, wäre ein Versand unnötig teuer.
Also mal recherchiert und bin zu folgendem gekommen:
BGB § 439
Nacherfüllung
[QUOTE](2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. [/QUOTE]
So...da jetzt noch der Verkäufer die Beweispflicht hat, muss er ja theoretisch den Versand sofort zahlen und kann ihn erst einfordern, wenn er nachweisen kann, dass der Fehler von mir stammt.
Also gleich angerufen (hat 1 Woche gedauert, bis endlich mal der Chef zu sprechen war, die anderen Mitarbeiter durften Garantieabwicklungen gar nicht machen...) und mit dem Chef telefoniert.
Der bot mir jetzt an, dass Einhorn abzuholen und an den Hersteller zu liefern. Dann sagt er aber, dass so ein Schaden Verschleiß wäre und Ich mein Geld nicht mehr wiederbekommen würde.
Dann habe Ich ihm gesagt: Ja und? Sie sind ja in der Gewährleistungspflicht, von Ihnen will Ich meinen vollen Kaufpreis zurück, wenn das Ding jetzt schon Probleme macht.
Dann kam plötzlich er: Naja, ich bin ja nur ein Zwischenhändler...
Hab ich da jetzt was verpasst?? Ich dachte, wenn er an einen Endkunden gewerblich verkauft, ist er doch automatisch Händler?
Kennt sich da jemand aus und kann mir sagen, was jetzt genau meine Rechte sind und wie Ich da vorgehen soll? Weil Ich will mich auf keinem Fall von irgendnem Wannabe (der komischerweise, nen Kosmetikladen, nen Spielzeugladen und ne Physiotherapie auf seinem Namen betreibt :D) reinlegen lassen. Es handelt sich hier um 79€. Das ist viel Geld und Ich habe keine Lust, jetzt schon auf einem kaputten Einhorn zu sitzen (im wortwörtlichsten Sinne des Wortes :D).
Naja, Danke schonmal im Voraus!
Mfg,
DasFragezeichen

EDIT: Sache erfolgreich erledigt: http://forum.geizhals.at/t641916,5530776.html#5530776

Danke nochmal :)

18.06.2009, 13:54 Uhr - Editiert von DasFragezeichen, alte Version: hier
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