Re(5): nimm Zahlung per Nachnahme & die billigste Versandart
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Umfrage: Mylemon - Kritik
14.12.2009, 23:01:32
So wollte gestern bei mylemon einen Plustek OpticFilm 7600i SE bestellen

Wolte grade die Bestellung abschließen da sehe ich: Bei Kreditkartenzahlung wird einem eine "ominöse" Zwangsversicherung von 3,75% des Warenwertes mit aufs Aug gedrückt ohne möglichkeit diese abzuwählen. was bei dem Gerätewert von 250 fast nochmals 10€ extra ausmacht.. >:-(

Siehe http://www.mylemon.at/information,text,rundumsorglospaket.htm

Vorteile:

Sofortaustausch in den ersten vier Wochen.

sollte bei einem guten Händler auch so möglich sein, dafür muss ich nix zahlen

des Paket wird zum besonderen Schutz für Ihre Ware als „zerbrechlich“ deklariert, damit der Postbote auch sanft mit Ihrem Paket umgeht.

Nett gemeint - aber nicht notwendig..

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Ab 200 Euro Warenwert wird Ihr Paket nur „eigenhändig“ an Sie übergeben.

Brauch ich nicht weil ich vormittags prinzipiell nicht Zuhause bin und somit 2 Zustellversuche abwarten müsste bis ich das Packl eignhändig auf der Post holen darf... Und ob das Paket meine Eltern annehmen oder der Postler es im Cafe Nebenan abgibt wenn ich ihm eine Nachricht raushäng, dann ist das meine entscheidung.

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Bei Transportschäden wird die Ware von uns sofort und unbürokratisch ausgetauscht.

Sollte für einen guten Händler auch Standard sein!

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Wenn ich um 250 € bestell dann geh ich mal davon aus dass die bei GH angezeigten Versandkosten auch stimmen und nicht noch ein Extra Körberlgeld aufgeschlagen wird. Zumindestens erwarte ich mir eine Auswahloption ob ich das möchte oder nicht, aber nicht einfach dazurechnen!

bei zig Bestellung kommt da auch schön was zusammen was da einfach so durch diese zwangsgebühren eingenommen wird!

Aber Hauptsache bei Geizhals in den Top 5 aufscheinen!

So leider nicht auch wenns ansonsten ein super shop sein mag - ich hab den Scanner aus diesem Grund dann bei Cyberport bestellt..

>-(

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.  Find so einen Aufschlag absolut ok  (xxxforce am 14.12.2009, 23:02:51)
.  Das ist definitiv nicht OK  (xxxforce am 14.12.2009, 23:03:35)
.  Mir Wurscht / Ergebnis  (xxxforce am 14.12.2009, 23:03:57)
.  Re: Mylemon - Kritik  (ddrobesch am 14.12.2009, 23:04:59)
..  Re(2): Mylemon - Kritik  (xxxforce am 14.12.2009, 23:07:04)
...  Re(3): Mylemon - Kritik  (hellbringer am 15.12.2009, 00:47:00)
.  Re: Mylemon - Kritik  (athis am 14.12.2009, 23:29:57)
.  Re: Mylemon - Kritik  (mylemon.at am 15.12.2009, 00:38:48)
..  Re(2): Mylemon - Kritik  (monster23 am 15.12.2009, 12:47:01)
..  Re(2): Mylemon - Kritik  (Devil's Sidekick am 15.12.2009, 13:04:54)
...  Re(3): Mylemon - Kritik  (mylemon.at am 15.12.2009, 13:54:28)
....  Re(4): Mylemon - Kritik  (So-Ned am 16.12.2009, 18:35:15)
..  Re(2): Mylemon - Kritik  (mjy@geizhals.at am 15.12.2009, 13:12:42)
...  Re(3): Mylemon - Kritik  (octacore am 15.12.2009, 15:44:01)
...  Re(3): Mylemon - Kritik  (q.e.d. am 17.12.2009, 20:39:33)
.  Re: Mylemon - Kritik  (xpla am 15.12.2009, 01:37:13)
..  Re(2): Mylemon - Kritik  (xxxforce am 15.12.2009, 11:47:18)
...  Re(3): Mylemon - Kritik  (tuvix am 15.12.2009, 12:14:47)
....  Re(4): Mylemon - Kritik  (xxxforce am 15.12.2009, 12:26:46)
.  Re: Mylemon - Kritik  (Zappa F. am 15.12.2009, 12:01:57)
.  Re: Mylemon - Kritik  (tuvix am 15.12.2009, 12:13:11)
..  Re(2): Mylemon - Kritik  (Zappa F. am 15.12.2009, 12:26:35)
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....  Re(4): Mylemon - Kritik  (Zappa F. am 16.12.2009, 09:14:24)
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.....  Re(5): Mylemon - Kritik  (tuvix am 16.12.2009, 19:08:31)
.  Re: Mylemon - Kritik  (monster23 am 15.12.2009, 12:42:02)
.  Re: Mylemon - Kritik  (Thoughtpower am 15.12.2009, 12:57:51)
..  Re(2): Mylemon - Kritik  (lsr am 15.12.2009, 15:52:02)
...  Re(3): Mylemon - Kritik  (Thoughtpower am 15.12.2009, 18:36:41)
.  Re: Mylemon - Kritik  (CWsoft am 15.12.2009, 15:10:00)
......
Re(5): nimm Zahlung per Nachnahme & die billigste Versandart
17.12.2009, 07:22:27
aber der Musterprozess ist eindeutig so ausgegangen


Musterprozesse sind aber nicht geltendes Recht... warens noch nie, werdens nie. Es ist nämlich recht selten der Fall das man von außen nichts sieht. Und jeder kann das Paket vor der Übernahme auf Beschädigungen überprüfen, das ist ja kein Problem. Und Verdeckte Schäden sind sowieso wieder ganz was anderes.. glaub mir wir sind seit 10 Jahren im Versand

Beim zweiten Prozeß ging es um einen Versandschaden der durch mangelhafte
Verpackung

Hat ja mit dem ersteren überhaupt nichts zu tun...

Die Übergangsregelung, die hier in AGBs so gerne zitiert wird


die die du da meinst, ist die die besagt das der Gefahrenübergang zwischen Unternehmen bei der Übergabe der Ware an den Versanddienst, Spediteur erfolgt. Eine Ware gilt B2B dann als geliefert sobald Sie vom Lager des Verkäufers an den Versanddienst übergeben wird, und das versuchen viele auf die Privatkunden zu übergeben. Es ist aber lt. Gesetzgeber einem Privatkunden sehrwohl zumutbar ein Paket auf Unversehrtheit beim empfang zu überprüfen, ( dafür muss man ja wirklich kein Technicker sein, sondern das schafft jeder ) Und hat dann mindestens 24 Stunden Zeit einen Verdecken Schaden zu melden. Mit der Aussage "oh, ich hatte jetzt 14 Tage keine Zeit mein neues Notebook zu kontrollieren, aber jetzt stellt sich draus das obwohl äußerlich alles ok war, das Gerät eine Gehäuseschaden ( wie von einem Sturz) hat" wirst net weit kommen, auch vor Gericht nicht. Außer natürlich wie in deinem besagtem Musterprozess indem das Paket in Abwesenheit übernommen wurde. Wenn das natürlich nachweisbar ist, z.b. über ein Flugticket ins Ausland oder einen Krankenhausaufenthalt oder ähnliches sieht die Sache natürlich anders aus. Aber mir wäre bis dato noch kein Prozess bekannt wo ein Kunde nach über 6 Werktagen bei einer Schadensfreien übernahme ( das bestätigt man ja mit der Unterschrift beim Paketdienst) ein Richter bei einem Schaden für den Kunden entschieden hätte. Was ich allerdings dazu sagen möchte: wir sind wie gesagt seit 10 Jahren knapp im Versand und schicken doch ein paar Packerln so rum.. bis auf einen Fall vor ca. 6 Jahren, wo es allerdings um eine Rücksendung hatte wir bis dato noch nie Probleme mit den Fristen und auch keine Fall wo der Kunde dafür hätte Blechen müssen. Einen Hatten wir vor Ort wo der Kunde nach 3 Monaten einen Schaden erst festgestellt hat - was aber offensichtlich nicht vom Versand hätte kommen können.

Deshalb vorsicht bei Musterprozessen, der hier hatte den Sonderfall mit der Übernahme der Ware in Abwesenheit die auch belegt werden konnte... in den normalen Fällen bist du ohne Zusatzversicherung an sehr knappe Fristen gebunden. Hat die Verpackung schon bei der Übernahme einen klar ersichtlichen Schaden und du meldest das nicht ( die Meldepflicht liegt nämlich auch vom Gesetzgeber her bei dir) wirds immer ein Streitfall.

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.  Re: Mylemon - Kritik  (tuko am 15.12.2009, 18:57:07)
.  Re: Mylemon - Kritik  (donL am 15.12.2009, 20:44:22)
.  Re: Mylemon - Kritik  (hawi am 17.12.2009, 13:24:26)
 

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