Re: befristeter Mietvertrag läuft aus..
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.  Re: befristeter Mietvertrag läuft aus..  (MrT2004 am 22.06.2010, 10:45:44)
.. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (athis am 22.06.2010, 13:32:09)
.  Re: befristeter Mietvertrag läuft aus..  (User6465 am 22.06.2010, 10:45:47)
.  Re: befristeter Mietvertrag läuft aus..  (User6465 am 22.06.2010, 10:46:53)
.......  Re(7): befristeter Mietvertrag läuft aus..  (ufo12 am 23.06.2010, 11:47:30)
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.  Re: befristeter Mietvertrag läuft aus..  (woagla am 22.06.2010, 21:56:33)
.  Re: befristeter Mietvertrag läuft aus..  (newcomer am 22.06.2010, 22:15:26)
..  Re(2): befristeter Mietvertrag läuft aus..  (ufo12 am 23.06.2010, 11:50:25)
.  Re: befristeter Mietvertrag läuft aus..  (Joglus am 22.06.2010, 22:41:54)
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Re: befristeter Mietvertrag läuft aus..
23.06.2010, 00:50:03
Da es bislang noch niemanden hier interessiert hat, stelle ich mal die grundlegende Frage: In welchen Anwendungsbereich des MRG fällt dein Mietverhältnis überhaupt?

*Nur* Im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG gilt für Wohnungen:

- Befristeter Vertrag, welcher nach Ablauf der Vertragsdauer weder aufgelöst noch schriftlich verlängert wird, gilt einmalig um 3 weitere jahre verlängert. Nach diesem weiteren Abklauf ist es ein unbefristetes Mietverhältnis!
- Mindestdauer der Befristung muss 3 Jahre sein und schriftlich erfolgen, darunter wäre es automatisch ein unbefristeter Vertrag.
- Für Befristung muss entweder Endtermin (30.06.2010) oder genau definierte Zeitdauer angegeben sein ("Beginn 01.01.2007, Dauer 3 1/2 Jahre"). Nicht zulässig wäre ein Zufallsereignis, wie etwa bis zum Beginn der Leibrente oder bis das Enkerl der Eigentümerin heiratet und Wohnungsbedarf hat.

Da der Mietvertrag ende Juni 2010 ausläuft, wollte ich fragen, ob Sie die
Möglichkeit hat, mich mit 1. Juli auf die Strasse zu setzen oder ob es eine
gewisse Frist gibt, die mir bleibt um auszuziehen?


In deinem Fall (nur sofern keine Vollausnahme vom MRG vorliegt!) ist es so:
An sich endet der formal korrekte Vertrag per 30.06. automatisch. Bleibst du aber drinnen, erfüllst auch deine Zahlpflichten (Mietzinsrückstand wäre ein wichtiger Kündigungsgrund nach §30 MRG, allerdigns braucht es dazu noch mahnung und diverse Fristen), dann würde sich der MV einmalig um 3 Jahre verlängern, also bis 30.06.2013. Die vermeiterin hat aber die Möglichkeit, den Endtermin durchzusetzen, indem sie zuerst einen Übergabsauftrag macht und nach dessen nutzlosen Verstreichen innerhalb 14 Tagen eine Räumungsklage beim zuständigen Bezirksgericht einbringt.

Im schlimmsten Fall hast du also noch etliche Wochen Zeit, bis du tatsächlich raus musst. Oder die vermeiterin ist rechtlich zu wenig versiert und übersieht die relativ knappen Fristen.

WB.



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..  Re(2): befristeter Mietvertrag läuft aus..  (ufo12 am 23.06.2010, 11:53:28)
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.  Re: befristeter Mietvertrag läuft aus..  (Superflo am 29.06.2010, 10:46:35)
 

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