Re(2): Darf man sich bei den Leuten heutzutage wirklich nichts Teures mehr zulegen!?
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Darf man sich bei den Leuten heutzutage wirklich nichts Teures mehr zulegen!?
03.07.2010, 20:18:53
Ich muss sagen, dass ich wirklich ein sehr gutes Beherrschungsvermögen habe. Aber wenn ich mal so richtig vor Wut koche, muss ich mal einen Beitrag hier hineinschreiben, um die Leute auf den Neid und die Böswilligkeit anderer aufmerksam zu machen. Letztens fuhr ich mit einem gutem Freund in seinem VW Passat (Wert ca. 20.000 €) zur SCS (Shopping City), um einen Einkauf für eine Feier zu erledigen. Ich muß zur Verteidigung von ihm dazuerwähnen, dass er ein sehr vorsichtiger Fahrer ist und immer genauestens und gewissenhaft einparkt. Aber was mussten wir erleben, als wir nach einer Stunde zurückkamen!?>:-(. Die komplette rechte Hintertür war von Kratzern übersät. Von tiefen Kratzern spreche ich hier, der Lack splitterte richtig ab.  Anscheinend war da gerade ein Frischling unterwegs ohne ausreichende Fahrpraxis oder einfach nur ein schadenfroher Neidhammel. Jedenfalls war dieser Idiot nicht in der Lage, seine Telefonnummer zu hinterlassen und beging beinhart Fahrerflucht. Solche Fälle sind leider nicht die Ausnahme, sondern die Regel (habe genug von Personen gehört, die Leute neigen bei solchen Fällen meistens zur Fahrerflucht, aus Angst, Schadenfreude, wie auch immer, vor allem bei teureren Autos) >-(. Bei der Pechsträhne, die er hat, haben sie ihm auch noch seine Eos 7D im Urlaub gestohlen. Für den Passat hat er Gott sei Dank eine Vollkasko, die 7D sieht er wohl nicht mehr.>:-)


Edit: Von Erfahrungen anderer (und natürlich auch persönlichen) weiß ich, dass besonders häufig teure Fahrzeuge von Vandalismus betroffen sind (z.B.: X5, Touareg, 5-er BMW, Phaeton, S-Klasse Mercedes) ->:-( Die häufigsten Fälle sind Lackbeschädigungen.
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Geiz ist geil, drum bin ich hier und nicht bei Blödmarkt & Co!

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04.07.2010, 18:01 Uhr - Editiert von Devildog__@, alte Version: hier
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Re(2): Darf man sich bei den Leuten heutzutage wirklich nichts Teures mehr zulegen!?
04.07.2010, 10:21:41
und wennst den täter dabei erwischen solltest darfst ihm net mal was tun


das ist nicht ganz richtig:

Notwehr  ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter  des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt.

Notwehr  ist in Österreich in § 3 StGB geregelt. Es ist erlaubt, sich der Verteidigung  zu bedienen, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Falls nur ein geringer Schaden droht, muss die Gewaltanwendung verhältnismäßig sein. Als klassisches Beispiel wird oft der gelähmte Bauer angeführt, der einen äpfelstehlenden Jungen nicht vom Baum schießen darf, selbst, wenn das für ihn die einzige Möglichkeit wäre, den Angriff auf sein Eigentum abzuwehren.

dem schlüsselkratzer die hand zu brechen, damit er nicht weitermachen kann ist daher vermutlich durchaus vertretbar ;-)
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'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


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.  was ist daran neu?  (kkgm am 06.07.2010, 12:54:11)
 

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