Re: Strafverfügung: § 4 Abs. 1 StVO (Fahrerflucht?) - Update 12.07.2011
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Strafverfügung: § 4 Abs. 1 StVO (Fahrerflucht?)
26.04.2011, 18:17:57
Ich war Jänner 2011 in einen Unfall verwickelt. Und zwar wurde ich beim Überholen von einem anderen Pkw abgedrängt. Um eine Kollision zu vermeiden hab ich mich für einen Ausflug in das Straßenbankett entschieden. Hat mich zwar sehr geärgert, aber ich ging davon aus, dass sonst nichts passiert ist, also kein Schaden entstanden ist. Hab mir dennoch, aus einem Bauchgefühl heraus, das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs gemerkt.

Eine halbe Stunde später, am Zielort angekommen, hab ich festgestellt, dass der rechte Kotflügel eingedrückt ist. Bin dann sofort zur Polizei und hab Anzeige erstattet und das Ganze auch gleich meiner Versicherung gemeldet.

Kurz zu den Versicherungen: Zahlen tut keine. Weder meine noch die gegnerische. War aber zu erwarten bei Aussage gegen Aussage (der Gegner behauptet natürlich, dass ich schuld wäre).

Diese Woche flattert ein Brief von der Bezirkshauptmannschaft ins Haus:


Sie sind als Lenker des angeführten Fahrzeuges mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben ihr Fahrzeug nicht sofort angehalten.

Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift veletzt:

§ 4 Abs. 1 lit. a StVO

Wegen dieser Verwaltungsüberträtung wird über Sie folgende Strafe verhängt:

Geldstrafe von € 220,00 gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO



Ansich recht eindeutig. Aber zu dem Zeitpunkt war es für mich noch kein Unfall mit Sachschaden. Dass ein Unfall vor lag, habe ich erst später festgestellt.

Ich hab zwei Wochen Zeit Einspruch einzulegen. Ich werde morgen zur Bezirkshauptmannschaft fahren und mal Nachhaken, wie das zustande kommt und was ich dagegen tun kann.

Ich hab keine Rechtsschutzversicherung, deswegen zahlt es sich wohl nicht aus wegen 220 Euro einen Anwalt einzuschalten (vermutlich wären die Anwaltskosten höher als die Strafe).

Hätte ich übrigens den Unfall sofort erkannt und wäre stehen geblieben, hätte ich keine Gelegenheit gehabt mir das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs zu merken. Der ist nämlich unbeirrt weitergefahren (hat offenbar davon überhaupt nichts mitgekriegt). Auch mein Hupkonzert hat er ignoriert.

So, jetzt sind die ganzen Hobby-Rechtsverdreher in diesem Forum gefragt: Was sollte ich hier am Besten tun? Was soll ich bei der Bezirkshauptmannschaft vortragen? Hab ich überhaupt eine Chance?


Update (12.07.2011):

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12.07.2011, 10:29 Uhr - Editiert von hellbringer, alte Version: hier
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Re: Strafverfügung: § 4 Abs. 1 StVO (Fahrerflucht?) - Update 12.07.2011
12.07.2011, 10:28:37
Nachdem ich Anfang Mai Einspruch eingelegt habe, bin ich Ende Juni zur Polizei nochmal als Zeuge geladen worden (und hab die selbe Geschichte wie schon 3mal zuvor erzählt).

Heute kam die schriftliche Beweisaufnahme der Unfallgegnerin per Post:

Laut Aussage ist nicht sie gefahren, sondern ihr Mann. Am Fahrersitz saß aber definitiv eine Frau und das Fahrzeug ist auch auf die Frau angemeldet.

Ich hätte sie beim Überholen gestreift, wodurch es einen lauten Krach gegeben hat. Warum hält sie dann nicht an, gibt Lichtzeichen oder macht sich irgendwie anders bemerkbar?

Sie hat angeblich den Schaden umgehend bei der Versicherung gemeldet. Ich hab erst einige Wochen nach dem Unfall Post von meiner Versicherung (wegen Einreichung des Unfallberichts) bekommen. Zuvor hatte ich schon alles mit der gegnerischen Versicherung abgewickelt. Entweder ist meine Versicherung sehr langsam, oder sie hat den Schaden erst dann gemeldet, als sie von meiner Meldung Erfahrung hat. Ich nehme auch an, dass sie davon mein Kennzeichen hat, dass sie angeblich nach dem Unfall notiert hat (also notieren geht, aber zum Aussteigen oder sich bemerkbar machen reichts nicht???).

Sie hat den Unfall nicht polizeilich gemeldet.


Kann ich zu dem Zeitpunkt irgendwas tun, oder sollte ich am besten erst mal das Ergebnis des Einspruchs abwarten? Für mich ist klar, dass Einiges oder Alles nur gelogen sein kann. Aber wie mach ich das am gescheitesten der Behörde klar? Riechen die von selber den Braten oder muss ich irgendwie nachhelfen? Wie hoch ist die Gefahr, dass das als "kömma nix machen" abgehakt wird und beide Teilnehmer eine Strafe (wegen Fahrerflucht) bekommen? Denn ich hab den Unfall definitiv nicht bemerkt, somit war es aus meiner Sicht zu dem Zeitpunkt kein Unfall. Aber jetzt pfuscht mir die Unfallgegnerin rein, dass sie einen lauten Krach gehört hat, was für einen Außenstehenden irgendwie realistischer klingen wird.

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