Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...
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.  Re: Negative Erfahrung mit CKS-Computer  (Sir Carlo am 21.05.2002, 12:51:37)
.  Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (CKS-Computer am 22.05.2002, 18:25:06)
..  Re: Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 19:21:31)
....  Re(3): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 21:50:25)
....  Re(3): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 22:59:04)
...  Re(2): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 22.05.2002, 20:25:35)
....  Re(3): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 21:43:59)
.....  Re(4): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 22.05.2002, 22:09:14)
......  Re(5): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 22:19:01)
......  Re(5): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 22:54:45)
........  Re(7): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 00:40:24)
.........  Mal etwas zum nachdenken .....  (Menkul am 23.05.2002, 08:46:35)
..........  Re: Mal etwas zum nachdenken .....  (AVS am 23.05.2002, 08:57:08)
...........  Re(2): Mal etwas zum nachdenken .....  (Menkul am 23.05.2002, 09:17:56)
.............  Re(4): Mal etwas zum nachdenken .....  (AVS am 23.05.2002, 17:55:40)
.............  Re(4): Mal etwas zum nachdenken .....  (sc007 am 23.01.2004, 10:42:51)
..........  Re(9): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 19:10:52)
...........  Re(10): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (MaxF am 23.05.2002, 20:13:29)
............ Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (AVS am 23.05.2002, 20:34:24)
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............  Re(11): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 20:34:25)
.............  Re(12): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 23.05.2002, 20:59:40)
..............  Re(13): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 21:05:28)
.....  Re(4): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 13:40:15)
......  Re(5): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 23.05.2002, 14:04:35)
.......  Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 17:17:56)
........  Re(7): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 23.05.2002, 17:28:28)
.......  Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 17:17:18)
.......
Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...
23.05.2002, 17:51:17
Also ris spuckt folgendes aus:
http://www.bgbl.at/CIC/BASIS/bgblpdf/www/pdf/DDD/1998C208.pdf
Anmerkung: das EU-Übereinkommen datiert von 19.Juni 1980(!!!)

Vorbehaltlich des Absatzes 5 wird vermutet, daß der Vertrag die engsten Verbindungen mit dem Staat aufweist, in dem die Partei, welche die charakteristische Leistung zu erbringen hat, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder, wenn es sich um eine Gesellschaft, einen Verein oder eine juristische Person handelt, ihre Hauptverwaltung hat. Ist der Vertrag jedoch in Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Partei geschlossen worden, so wird vermutet, daß er die engsten Verbindungen zu dem Staat aufweist, in dem sich deren Hauptniederlassung befindet oder in dem, wenn die Leistung nach dem Vertrag von einer anderen als der Hauptniederlassung zu erbringen ist, sich die andere Niederlassung befindet.

Artikel 5 Verbraucherverträge
(1) Dieser Artikel gilt für Verträge über die Lieferung beweglicher Sachen oder die Erbringung von Dienstleistungen an eine Person, den Verbraucher, zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Verbrauchers zugerechnet werden kann, sowie für Verträge zur Finanzierung eines solchen Geschäfts.
(2) Ungeachtet des Artikels 3 darf die Rechtswahl der Parteien nicht dazu führen, daß dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird: .
- wenn dem Vertragsabschluß ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung in diesem Staat vorausgegangen ist und wenn der Verbraucher in diesem Staat die zum Abschluß des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen vorgenommen hat oder
-. wenn der Vertragspartner des Verbrauchers oder sein Vertreter die Bestellung des Verbrauchers in diesem Staat entgegengenommen hat oder
- . wenn der Vertrag den Verkauf von Waren betrifft und der Verbraucher von diesem Staat ins Ausland gereist ist und dort seine Bestellung aufgegeben hat, sofern diese Reise vom Verkäufer mit dem Ziel herbeigeführt worden ist, den Verbraucher zum Vertragsabschluß zu veranlassen.
(3) Abweichend von Artikel 4 ist mangels einer Rechtswahl nach Artikel 3 für Verträge, die unter den in Absatz 2 bezeichneten Umständen zustande gekommen sind, das Recht des Staates maßgebend, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Mein Verständnis davon:
Wird nach Art 3 keine "freie Rechtswahl" getroffen, so greifen Art. 4 und 5, die das Recht am Sitz des Händlers als anzuwendendes Recht vorsehen.
(außer der Händler "lockt" den Kunden absichtlich ins Ausland, um ihn rechtlich schlechter zu stellen, dann gilt das Recht am Wohnort des Kunden)

mfg
AVS

Katzen sind intelligenter als Hunde!
Man wird niemals 8 Katzen dazu bringen, einen Schlitten durch den Schnee zu ziehen!
Mehl für mich?
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...  Re(2): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 17:24:27)
.....  Re(4): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 17:54:08)
.......  Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 24.05.2002, 19:40:15)
........  Nachtrag!  (AVS am 25.05.2002, 00:05:52)
.......  Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 24.05.2002, 22:28:31)
.......  Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 25.05.2002, 12:58:01)
.........  Re(8): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 25.05.2002, 18:24:34)
 

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