Re(2): Auto Import aus einem EU Land
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Auto Import aus einem EU Land
08.11.2011, 23:38:33
NEIN... es nicht einer dieser threads wo gefragt wird... "wie moch i des jetzt am gscheidesten" sondern...

ich habe vor, mir einen wagen aus einem EU land zu holen. ich würde den wagen ca. 4 bis 6 wochen mit dem kennzeichen aus diesem land fahren, da der verkäufer (ein bekannter) das auto erst mitte dezember abmelden kann (hat steuerrechtliche gründe). natürlich wird dann das auto angemeldet nach braver abgabe der nova + co2 steuer etc.

so nun wissen wir das der staat österreich es genau nur für 4 wochen erlaubt. ok kein problem ich stelle das auto die restlichen 2 wochen bei mir in der firma auf einem privatparkplatz ab und benütze es nicht.

ok und jetzt zur eigentlichen frage... wie bitte kann mir wer beweisen AB WANN dieses eine monat gilt? ich mein es gibt keine grenzkontrollen oder irgendeine form von einer möglichkeit das überschreiten der grenze bzw den zeitpunkten des überschreitens zu dokumentieren.

wenn mich die polizei aufhält sage ich das auto gehört einem bekannten und wurde nur ausgeborgt....

daher läuft es darauf hinaus das die eigentliche kontrolle, wenn ich diese 4 wochen überschreite nur darauf hinausläuft, dass ich vorher mal von einer streife aufgehalten wurde, und die sich dieses kennzeichen notiert haben (mit datum) und mich ERST AB DIESEM datum dem finanzamt melden können.

natürlich nur wenn mich abermals eine streife aufhält nach ablauf der 4 wochen.

sehe ich das jetzt richtig so oder denke ich falsch?

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.  Re: Auto Import aus einem EU Land  (AVS_reloaded am 09.11.2011, 00:04:02)
..  Re(2): Auto Import aus einem EU Land  (KenZo am 09.11.2011, 00:52:39)
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..
Re(2): Auto Import aus einem EU Land
20.11.2011, 12:41:23

Off Topic.Ein Freund hat (seinen) Wunsch-Porsche von einem Deutschen
Mietwagenunternehmen kaufen lassen und dann einfach jahrelang gemietet und in
AT mit deutschem Kennzeichen gefahren. Da er Steuerberater ist glaube ich ihm
sogar, dass das rechtlich wasserdicht ist und viel billiger (Steuer,
Kaufpreis, Bündel-Versicherung).mfglukas



die Sache funktioniert folgendermassen:

Das Zauberwort heisst "Verfügungsgewalt" - in dem Fall hat dein Freund alles richtig gemacht, denn die sog. Verfügungsgewalt über das Fzg. lag nicht bei ihm, laut Papieren ist er niemals als Besitzer vermerkt (ausser halt irgendwo in einem Safe gut versteckt damit er gegenüber dem Mietwagen unternehmen EINIGERMASSEN - denke zb. an eine Insolvenz - abgesichert ist.

In anderen Worten, ein Deutscher besitzt offiziell das Auto welches man selbst bezahlt hat. Naja, ist schon ein gewisses Risiko...

Das ist aber nur die halbe Miete. Bei einer Kontrolle muss man nachweisen können ab WANN das Fzg. nach Österreich eingebracht wurde. Ich will jetzt hier keine Anleitung geben zur Steuerhinterziehung, deswegen darf sich jetzt jeder selber überlegen wie er so einen Nachweis wasserdicht hinbekommen kann. Es geht, aber es ist mühsam.

neben einer Polizeikontrolle gibt es noch zwei weitere mögliche Gefahrenquellen aufzufliegen:

- Anzeige eines genervten oder neidigen Nachbarn.
- Anfragen der Finanz bei Vertragswerkstätten nach Fzg mit ausländischen Kennzeichen

Und ich sage es gleich, der Strafrahmen ist absolut fürchterlich. Ich gebe ja zu, ich habe das auch eine Zeitlang überlegt zu machen. Aber alleine schon der Gedanke, beim fahren ständig dieses schlechte Gewissen und womöglich panische Angst vor jeder Verkehrskontrolle zu haben, hat mich schließlich bewogen die Scheixxs NOVA zähneknischend zu zahlen, war mir dann mein Seelenfrieden wert.



Grüße,
Geri

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.  Re: Auto Import aus einem EU Land  (Slipknot am 20.11.2011, 11:03:34)
..  Re(2): Auto Import aus einem EU Land  (Ken Tucky am 20.11.2011, 12:27:39)
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