Re(2): Fernabsatzgesetz - Stornogebühr
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Fernabsatzgesetz - Stornogebühr
12.08.2013, 13:47:32
Guten Tag liebe GH Gemeinde:


Als erstes mal im Voraus: Es ist mir klar daß es mein Fehler war. Ich habe eine Ware bestellt, da mir beim Alternativprodukt auf diversen Seiten erklärt wurde daß dies für mich nicht passt. Anderthalb Stunden später hatte ich die Herstellerinfo (an die ich schon nicht mehr geglaubt hatte), und es passt doch.


Nun habe ich heute um 10:36 in einem österreichischen Onlineshop Ware im Wert von ~150€ bestellt.

Ein Anruf beim Shop um 12:41 ergab, daß die Ware bereits auf dem Weg zu mir wäre (was darauf schließen läßt, daß es sich um Lagerware handelt, und keinerlei spezieller Aufwand nötig war). Eine Stornierung/Rücksendung wäre nur gegen eine Gebühr von 30% der Bruttoauftragssumme möglich.

Kann das rechtens sein? Ich mein, wenn ich das Paket jetzt ungeöffnet auf meine Kosten zurücksende, kann er mir doch höchstens ein paar Euro für Verpackung + Handling abziehen, oder? Der Shop verweist auf seine AGB

1.4 Stornierung/Rücktritt/Widerrufsrecht

Ein bereits von Fa. Blabla bestätigter Auftrag kann nur mit Zustimmung von Fa. Blabla innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 7 Tagen von Privatkunden storniert werden. (Fernabsatzgesetz - KSchG §5). Für Lagerartikel fällt eine Stornogebühr von 30 % des Bruttobetrages an, für Artikel die beim Hersteller in Auftrag gegeben werden mussten (Beschaffungsware) fällt eine Stornogebühr von mind. 30 % des Bruttobetrages an (mindestens jedoch EUR 10,-). Die genaue Höhe muss mit dem Hersteller geklärt werden. Diese Gebühr beinhaltet die Stornogebühren beim Hersteller, Speditionskosten des Herstellers, Speditionskosten für den Rückversand, sowie Manipulation und sonstige Spesen. Versandkosten werden, sofern die Ware von uns noch nicht versendet wurde, zu 100 % zurückerstattet. Unverpackte, bereits gebrauchte Ware oder Waren mit geöffneter (oder beschädigter) Originalverpackung kann nicht zurückgenommen werden, wie auch ausnahmslos die Stornierung von Aufträgen bzw. die Rücknahme von Waren dann nicht erfolgen kann, wenn sie speziell für einen Auftrag gefertigt wurde. Weiters sind Hygiene-Artikel (zum Beispiel WC-Sitze, Klobürsten und ähnliches) von der Rücknahme ausgeschlossen. B2B-Geschäfte, also Unternehmen, sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen.



aber AGB sind doch kein Freibrief?

12.08.2013, 13:48 Uhr - Editiert von zeddicus, alte Version: hier
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