Kaufshop.at landet auf der Watchlist
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Kaufshop.at landet auf der Watchlist (33 Beiträge, 58 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Kaufshop.at landet auf der Watchlist
08.09.2002, 15:12:38
ist vielleicht von interesse ...

http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=129800&tmp=50631

Zitat ORFfuzo...

Kaufshop.at landet auf der Watchlist
Internet Ombudsmann rät von Einkauf ab | Vorausbezahlte Produkte werden nicht geliefert | Geld wird seit Monaten nicht rückerstattet | Rechtswidrige Bestimmungen in AGB wurden nicht geändert


vor
2h 12min

Der österreichische Internet Ombudsmann hat den Webshop "kaufshop.at" auf die Watchlist gesetzt. Grund für diese zweifelhafte Ehre sind zahlreiche Beschwerden von Kunden, die auch nach monatelangem Einsatz durch den Ombudsmann nicht zufriedenstellend erledigt werden konnten.

Aus den Kundenbeschwerden geht hervor, dass Kaufshop nach Online-Bestellungen Vorauszahlungen entgegengenommen, danach aber nicht geliefert hat.

Mehrere Kunden, so informiert der Ombudsmann, mussten monatelang auf die Rückzahlung ihres Geldes warten und wurden in der Zwischenzeit immer wieder mit "nachweislich falschen" Angaben des Unternehmens vertröstet.




Seit 1999
Zusammen mit dem Trägerverein [Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation, ÖIAT] wurde das Projekt Internet-Ombudsmann von Arbeiter- und Wirtschaftskammer, dem Verein für Konsumenteninformation, der ISPA sowie von Wirtschafts- und Justizministerium 1999 aus der Taufe gehoben.
Der Ombudsmann








Von Einkauf wird abgeraten
Nach eigenen Angaben hat der Ombudsmann nun Anwälte eingeschaltet, da mehrere außergerichtliche Vermittlungsversuche gescheitert seien. In der Mitteilung heißt es weiter:

"Zusätzlich versucht kaufshop.at durch unzulässige Formulierungen in seinen AGB [Allgemeine Geschäftsbedingungen], die im Fernabsatzgesetz geregelten Rücktrittsrechte von sieben Tagen auf 72 Stunden einzuschränken und lehnt in einem Schreiben an den Internet Ombudsmann eine Änderung dieser Formulierungen ab."


"Aufgrund der bisherigen Erfahrungen muss von einem Einkauf bei kaufshop.at abgeraten werden."
Die Watchlist



Kurze Liste
Die Watchlist ist ziemlich kurz, Kaufshop ist erst der sechste Eintrag.

Vier Einträge betreffen Online-Versteigerungen von "Traumreisen", wobei offenbar keine entsprechenden Leistungen erbracht wurden. Nach Vorauskassa sollen zum Großteil wertlose "Gutscheine" zugesandt worden sein.

Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
...
Re(3): Kaufshop.at landet auf der Watchlist
08.09.2002, 19:29:42
Hab grad in den AGBs nachgeschaut!
Hier der Orginaltext der AGBs von Kaufshop.at vom 8. September 2002 um 19:30:

>s 2 Vertragsschluss und Rücktritt
>
>kaufshop.at verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den >Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und >Rechenfehlern auf der Website ist kaufshop.at zum Rücktritt >berechtigt.Falls der Lieferant von kaufshop.at trotz vertraglicher >Verpflichtung kaufshop.at nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist >kaufshop.at ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der >Besteller darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur >Verfügung steht. Der allenfalls bereits bezahlte Kaufpreis wird innerhalb >einer Wochenfrist unverzüglich rückerstattet.Der Besteller kann >seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) innerhalb von 72 Stunden vom >Kaufvertrag zurücktreten. Im Falle einer bereits durchgeführten Lieferung >oder einer getätigter Warenabholung kann der Kunde durch >Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen den Vertrag >widerrufen. Sofern der Bestellwert mehr als 40,00€ beträgt, erstattet >kaufshop.at die Kosten der Rücksendung. Es wird darauf hingewiesen, >dass kaufshop.at ggf. eine durch der Ingebrauchnahme der Sache >entstandene Wertminderung einbehalten kann.Der Käufer verpflichtet >sich nach Ablauf der Stornierungsfrist (72 Stunden) zur Abnahme der >Ware mit einer maximalen Lieferzeit von 4 Wochen. Die Stornogebühr für >Stornierungen außerhalb dieses Zeitrahmens betragen 40 Euro je >Bestellung.
>Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen(z.B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder Software, die vom Besteller >entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. >Software zum Download) übermittelt worden sind.Darüber hinaus gilt >unsere Rücknahmegarantie.
>


Wie man lesen kann sind die vom Ombudsmann bemängelten 72 Stunden Rücktrittsrecht noch immer in den AGBs.

Zitat Ombudsmann:
"Zusätzlich versucht kaufshop.at durch unzulässige Formulierungen in seinen AGB [Allgemeine Geschäftsbedingungen], die im Fernabsatzgesetz geregelten Rücktrittsrechte von sieben Tagen auf 72 Stunden einzuschränken und lehnt in einem Schreiben an den Internet Ombudsmann eine Änderung dieser Formulierungen ab."

So da stellt sich nun nochmals die Frage wer da "unfair" ist!

mfg Corban

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung