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IT Designworks - offizielle Stellungsnahme
25.09.2002, 11:24:34
Lieber Herr Christian E., liebe Geizhals-Gemeinde!

Aufgrund Ihres Postings, Herr Christian E., möchten wir gerne hiermit Stellung beziehen und somit einige Dinge klar ersichtlich  darlegen:

„Man bestellt dort erstens Dinge die Wochenlang nicht daherkommen…“
Sie haben in unserem Online Shop am 2001-12-03 ein Kingston Speichermodul für € 25,87 inkl. USt. (zzgl. Versand – siehe unten) bestellt. Die Ware wurde am 2001-12-10 an Sie ausgeliefert. Die Verzögerung von einer Woche (aber sicher nicht von mehreren Wochen ;) war auf eine Lieferverzögerung seitens unseres Lieferanten zurückzuführen.

„noch dazu darf man dann extrem hohe Versandkosten….“
Anfallende Versandkosten werden von unserem Shop Cent-genau bei Bestellung (vor dem Abschluß!) berechnet und detailliert angezeigt. Des Weiteren sind unsere Versandkosten alles andere als extrem hoch sondern – durch gewichtsabhängige Berechnung – äußerst fair.

„Ausserdem bekommt man dann Monate lang keine Mahnungen oder Zahlungserinnerungen“
Nun ja – wir sind kein Unternehmen, welches Kunden 3 Tage nach Überfälligkeit einer Zahlung bereits eine Mahnung zusendet.
In der Regel wird die erste Mahnung 2-4 Wochen nach Überschreitung des angesetzten Zahlungstermins ausgestellt.
Vielleicht wäre es für die Allgemeinheit jedoch interessant, WARUM Sie überhaupt eine Mahnung erhalten haben…(kann ja normalerweise bei Nachnahme-Bestellungen nicht passieren…)
Nach der Auslieferung des Paketes am 2001-12-10 (per Nachnahme) haben wir dieses mit dem Vermerk „nicht angenommen“
am 2002-01-07 von der Österreichischen Post AG retour bekommen. Bei dem daraufhin erfolgten Telefonat wurde uns von Ihnen mitgeteilt, dass Sie zu der Erkenntnis kamen, die Ware zwischenzeitlich nicht mehr zu benötigen, Sie jedoch bereit sind, entstandene Unkosten zu übernehmen und sich am nächsten Tag noch mal telefonisch bei uns melden würden, um die Sache endgültig zu klären. Leider kam es nicht zu dem Telefonat – daher haben wir Ihnen am 2002-01-09 eine Rechnung über die entstandenen Spesen zugesandt. Leider wurde dieser Brief von Ihnen nicht behoben und kam am 2002-01-31 an uns retour. Bei der daraufhin erfolgten Kontaktaufnahme via E-Mail wurde uns von Ihnen mitgeteilt, dass Sie „eruieren konnten, Ihr Großvater hätte den Speicher bestellt“. Sie meinten jedoch, wir mögen Ihnen einfach die Rechnung zusenden und Sie würden diese umgehend begleichen.
Die Rechnung wurde Ihnen daraufhin am 2002-02-01 nochmals zugestellt.
Da wir jedoch dann bis 2002-03-06 noch keinen Zahlungseingang feststellen konnten, wurde am 2002-03-06 nochmals eine eingeschriebene Mahnung an Sie abgesandt.
Am 2002-03-14 haben wir daraufhin von Ihnen ein E-Mail mit der Frage erhalten, warum Sie „schon wieder“ eine Mahnung erhalten haben, obwohl doch bereits eine Zahlung geleistet wurde. Wir haben uns daraufhin natürlich bei Ihnen entschuldigt und Sie gebeten, uns doch bitte den Einzahlungsbeleg zuzufaxen, damit wir die Sache erledigen können.
Leider ist auch das bis 2002-04-30 nicht passiert! Daraufhin haben wir Ihnen nochmals ein E-Mail mit der Bitte um Nachreichung des Beleges und dem Hinweis, sollte der Beleg nicht bis 2002-05-15 bei uns eintreffen, der Fall an ein Inkasso-Unternehmen übertragen wird, zugesandt.
Auch bei der Einschaltung des Inkasso-Büros haben wir – kulanterweise – wesentlich länger als bis zum 2002-05-15 abgewartet – genau gesagt nämlich bis zum 2002-06-10!
Am 2002-07-02 haben wir vom Inkasso-Unternehmen eine Nachricht bekommen, dass Sie auch ihnen gegenüber behaupten, bereits Zahlungen geleistet zu haben. Dies konnte jedoch trotz nochmaliger Überprüfung nicht bestätigt werden. Des Weiteren wurde uns vom Inkasso-Unternehmen mitgeteilt, dass dieses Sie, lieber Hr. Christian E., ebenfalls mehrmals aufgefordert hat, den Einzahlungsbeleg zuzufaxen – Sie dem jedoch nie nachgekommen sind.
Zwischenzeitlich sind im Übrigen noch 2-3 persönliche Telefonate mit Ihnen erfolgt – bei denen Sie einmal behaupteten, Sie „Ich habe den Originalbeleg nicht mehr und muss diesen erst bei meiner Bank anfordern“ – bis hin zu „Ich habe das Original nicht mehr, da ich Ihnen dieses bereits zugeschickt habe“ ….(ein Widerspruch in sich – also kein Kommentar nötig…)
Auf diverse unverschämte Mails, in denen Sie uns „drohten“ uns zu verklagen, die Sache an den Ombudsmann der „Krone“ zu übergeben (anscheinend hat dies jedoch nicht funktioniert, da die Kronen Zeitung ein seriöses Unternehmen ist und nicht grundlos über eine Firma „drüberfährt“) bzw. unseren Lieferanten – zu denen Sie angeblich „sehr gute, persönliche Kontakte“ haben, zu empfehlen, die Geschäftsbeziehung mit uns abzubrechen – und sogar bis zu schon fast persönlichen Attacken wie „Ihr seid unfähig“ möchten wir hier nicht genauer eingehen, da dies unter unserer Würde ist!

Trotz allem, lieber Hr. Christian E., möchten wir NOCH IMMER eine einvernehmliche Lösung erreichen. Sollten Sie anderer Meinung sein, können wir die Sache natürlich auch gerichtlich klären – in Ihrem eigenen Interesse würden wir Ihnen davon jedoch dringendst abraten, da dies für Sie mit Sicherheit nicht gut ausgeht…
Wir laden Sie daher ein, mit uns telefonisch (+43 7215 39255) während unserer Bürozeiten Kontakt aufzunehmen, damit wir die Sache endgültig ein für alle mal aus der Welt schaffen können. Des Weiteren fordern wir Sie jedoch – als Zeichen Ihres guten Willens – auf, sich hier, bei geizhals.at, sowie an etwaigen anderen Stellen, an denen Sie – ähnlich wie in obigem Posting – böswillig unseren Ruf schädigen möchten, zu entschuldigen, da wir ansonsten in dieser Sache aufgrund übler Nachrede und böswilliger Rufschädigung nicht von rechtlichen Konsequenzen absehen können.

Daher – wir hoffen im Interesse aller auf eine einvernehmliche Lösung und hoffen, dass sich all jene, die dieses Posting lesen, ein Bild von der Sachlage machen können!

IT Designworks,
Gangl Martin
Geschäftsführung E-Commerce/Retail Division

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