Strafanzeigen, Mahnbescheide etc. ... gegen Connecting-Electronics
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Re: Strafanzeigen, Mahnbescheide etc. ... gegen Connecting-Electronics
29.09.2002, 11:14:41
Um allen inhaltlosen Kommentaren dieses Forums vorzubeugen, habe ich Fakten geschaffen und den Mahnbescheid Online beantragt.

Daher gibt es meiner Meinung nach nur drei Möglichkeiten für CE:

1. keine Reaktion von CE - dann erfolgt nach einer Frist der vollstreckbare Titel und die damit verbunde Pfändung

2. Reaktion von CE in Form von Widerspruch - dann läuft das Ganze auf ein Gerichtsverfahren hinaus, welches dann für CE noch kostspieliger wird

3 . CE geht inzwischen Pleite - Herr Prothmann darf mit seinem
Privatvermögen haften


Bitte korrigiert mich, sollte ich mich geirrt haben.

Das gilt natürlich nur für ernstgemeinte Kommentare.

Fortsetzung folgt....


Hier ein Auszug aus den AGB's von CE:

§ 8 - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Ist der Vertrag mit dem Kunden als privatem Verbraucher unter
ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon,
Fax, e-mail ...) abgeschlossen, kann der Kunde die auf Abschluß des
Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
Der Widerruf muß keine Begründung enthalten. Er kann schriftlich, auf einem
anderen Datenträger (z.B. per e-mail) oder durch Rücksendung der Kaufsache
erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Die Widerrufserklärung bzw. die Rücksendung ist zu richten an:

Firma
Connecting Electronics
Zum Puddelhammer 10
59581 Warstein
Telefax: 02902/977530
e-mail: info@connecting-electronics.de

(3) Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch oder wird die Ware
anderweitig durch den Verkäufer storniert, wird ein bereits gezahlter
Kaufpreis binnen Wochenfrist an den Käufer rückerstattet. ?-)


Für alle wirklich Interessierten:

http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/mahnverfahren.htm#top5



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