CE IST GEIL TEIL2
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Re: CE IST GEIL TEIL2
pb
14.10.2002, 16:29:50
Hallo UncLe $aM und alle anderen,

es ist schoen auch mal was positives von CE zu hoeren.

Leider habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht.

Anbei mein "Leidensweg" mit CE. Ich möchte hiermit niemanden verunglimpfen bzw. schädigen.
Mein Anliegen ist es, andere vor Schäden zu bewahren. Deshalb hier ein chronologischer Ablauf "meiner" Bestellung:

Dienstag 10.09.2002:
Bestellung einer Minolta Dimage 7i und zweier CF cards per Onlineshop aufgegeben.

Dienstag 10.09.2002:
Auftragsbestätigung von CE per Email mit Kontoangaben für Vorkasse.

Dienstag 10.09.2002:
Überweisung der Vorkasse in Höhe von EUR 1.179,71. Am 11.09.2002 verbucht.

Montag 16.09.2002:
Erste Nachfrage meinerseits nach Bestellstatus per Email (an info@connecting-electronics.de)

Dienstag 17.09.2002:
Antwort von Frau Melanie Lenz (CE), dass Kamera wegen großer Nachfrage vergriffen sei, sobald neue Ware reinkommt, werde die Ware an mich versandt.

Mittwoch 18.09.2002:
Mail von mir, mit dem Hinweis, dass der Lieferstatus im Onlineshop auf grüner Ampel steht, was Lagerware bedeutet.

Freitag 20.09.2002:
Mehrere Emails von mir an Adresse info@connecting-electronics.de. Keine wurde beantwortet

Freitag 20.09.2002:
Widerruf meiner Bestellung (nach §8 der AGBs von CE) per Einschreiben und zusätzlich vorab per FAX an FAX-Nr.: 02902 977 530

Montag 23.09.2002:
Information von UPS per Email, dass Paket an mich unterwegs sei von CE

Mittwoch 25.09.2002:
Mail von mir an Herrn Spork CE, mit dem Hinweis, dass ich von meinem Widerruf Abstand nehmen würde, wenn die Ware komplett geliefert wird

Mittwoch 25.09.2002:
Antwort von Herrn Spork mit der Bitte ich solle mitteilen ob bei der Lieferung alles OK war.

Mittwoch 25.09.2002:
Paket wurde angeliefert, enthielt jedoch nur als Teillieferung die 2 CF-Cards. Die Kamera soll nachgeliefert werden.

Mittwoch 25.09.2002:
Mail von mir an zuständigen Kundenbetreuer Herr Spork von CE mit dem Hinweis, das ich von dem Widerruf der Bestellung nur Abstand nehme, wenn die Kamera am Folgetag versandt würde, andernfalls möchte ich umgehend mein Geld für die ausstehende Kamera (EUR 1073,71) zurückerstattet.

Donnerstag 26.09.2002:
Antwort von Herrn Spork, dass er einen entsprechenden Scheck ausgestellt habe, der mir in den nächsten Tagen zugestellt werden würde.

Montag 30.09.2002:
Email von mir an Herrn Spork CE mit Fristsetzung der Rückzahlung bis Montag den 07.10.2002.

Dienstag 1.10.2002:
Antwort von Herrn Spork CE, dass der Scheck auf jeden Fall zu mir unterwegs sei.

Dienstag 1.10.2002 –
Donnerstag 10.10.2002:
Reiseabwesenheit meinerseits.

Donnerstag 10.10.2002:
Feststellung, dass der versprochenen Scheck noch immer nicht angekommen ist.

Donnerstag 10.10.2002:
Um 17:30 Uhr erreicht mich ein Anruf (auf Mailbox gesprochen) eines Mitarbeiters der Firma CE bezüglich der Abwicklung der Restlieferung.

Donnerstag 10.10.2002:
Email meinerseits an Herrn Spork und info@connecting-electronics.de mit letzter Friststellung bis Freitag den 11.10.2002.

Montag 14.10.2002:
Anwalt eingeschaltet, da immer noch kein Scheck bzw. eine Antwort von CE bei mir ankam.

Den kompletten Schriftverkehr, Belege und auch die Aufzeichnung ver Voicebox habe ich meinem Anwalt vorgelegt.

CE hat eindeutig gegen §3 FernAbsG verstossen.

mfg
PB

:-(

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