"fair-shop.com" - fair???
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Re(3): "fair-shop.com" - fair???
16.11.2002, 09:58:56
Waren wir schon? ;-)

Ich zitiere: "...sowie der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, zu zahlen. " Ich fand keine Einschränkung bezüglich eines  Wertverfalls, schon gar nicht, soweit er durch die Benutzung (Neuware - Gebrauchtware) entstanden ist - und darum geht es hier.

Nirgendwo im Gesetzestext steht, dass ein Händler solchermaßen zum Verleihgeschäft gezwungen wäre. Genau das würde aber eintreten, wenn der Händler Geräte nach Nutzung nicht mehr zum Gebrauchtgerätepreis verkaufen könnte.

Ich rechne mal in Deinem Sinn: 500 Euro Neupreis, Rücksendung, Nutzungsgebühr - wie hoch dürfte denn Deiner Meinung nach die Nutzungsgebühr sein? ;-) - sagen wir mal 30 Euro ("Oh Gott, der bereichert sich schon wieder unmäßig!"). Jetzt hätte der Händler einen TFT-Schirm, der einen Neupreis von 500 Euro hatte, 30 Euro wurden ihm abgegolten. Und Du kaufst jetzt diesen TFT jederzeit und ohne Murren mit zernudelter Schachtel, nur wenig abgegrapscht, ev. sogar mit nur leicht eingedrücktem Panel (Du hast den Schirm des Starters nach der Rücksendung nicht gesehen, weisst also auch nicht, wie der zurückgekommen ist!) um 470 Euro.

Gratz an den Händler, er hat einen Dummen gefunden und keinen Schaden erlitten! Er wird den Schirm nicht verleihen müssen, um wenigstens einen Teil der Kosten hereinzubringen. Denn findet er den Dummen nicht, so hat er nur die Wahl: Verleih (und viel Glück dabei) oder Verkauf mit beträchtlichem Verlust.

GrummelGrumpf
[x] User         [  ] Mod

P.S.: Nein, ich übertreibe nicht. Ich habe bei einigen deutschen Händlern Rücksendungen gesehen - sowas kannst Du Dir gar nicht vorstellen. Da kämem sogar Dir die Tränen. Diese Dinge können nicht mal mehr als gebraucht verkauft werden. Ich nehme an, dass der "sorgsame" Umgang mit Fremdeigentum in Österreich kaum anders sein wird.
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Re: "fair-shop.com" - fair???
18.11.2002, 17:05:02

Liebe Forum Leser,

Um es vorwegzunehmen: Fair-shop ist fair! Wir erwarten das von unsern Kunden aber auch! Faire Preise für faire Geschäftspartner!
Das ist unser Motto!

Nun unsere Stellungnahme zu diesem konkreten Fall:

Es ist zutreffend dass der Kunde wir nennen diesen einfach "B." bei uns am 31.10.2002 einen 23,1 Zoll TFT Super Slim Line Monitor für 3.169 € bestellt hat!

Das Gerät wurde durch unsere Distribution auftragsbezogen bestellt und an den Kunden prompt und unkompliziert geliefert! Herr B. hat sich bei uns am Freitag den 15.11.2002 (!) gemeldet uns sich nach dem Rücksendeverfahren erkundigt, eine Rücksendung der Ware ist jedoch bis heute 18.11.2002 16.35 Uhr nicht erfolgt, bzw. die Ware ist noch nicht bei uns eingetroffen. Wir haben dem Kunden eine RMA erteilt und Ihn gebeten die Ware direkt an unsere Distribution zurückzuschicken um zu vermeiden, dass dieses teure Gerät ein 4. mal in den Versand geht. Herr "B." hat es abgelehnt das Gerät an die, in den RMA Unterlagen angegebene Adresse zu verschicken und hat das Gerät eigenmächtig an unser Vertriebsbüro in Vöhringen zurückgeschickt ( laut Email vom 15.11.02 )!

Unsere Distribution nimmt das Gerät nur gegen Erstattung der Wiedereinlagerung und Wertminderung zurück - dadurch ergibt sich der in Rechnung gestellte Betrag. Bei einem so teuren TFT Display ist das durchaus nicht abwägig und wir sind leider gezwungen in diesem Fall diese Kosten dem Kunden aufzuerlegen.

Wir hatten oft den Fall, dass sich Leute sündhaft teure Beamer oder TFT Displays für Lanpartys bestellt haben um diese dann in unakzeptablem Zustand nach 14 Tagen zurückzuschicken.

Laut unseren AGB Absatz 3.1 unterliegt der abgeschlossene Vertrag den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes (FernAbsG) . Leider kennen die meisten Kunden nur den §3 mit dem Rückgaberecht.  

Nun sieht aber der Gesetzgeber nach § 361a Absatz 2 Satz 4 BGB FernAG vor, dass der Händler die Wertminderung und Überlassung der Ware sehr wohl in Rechnung stellen darf.

Oder würden Sie liebe Kunden, für ein Gerät das jemand 14 Tage lang "getestet" und welches 4 mal in der Gegend herumgeschickt wurde
den vollen Kaufpreis bezahlen bzw. dieses Gerät als neuwertig bezeichnen? Sicherlich nicht!

Ich hoffe, die Problematik wurde verständlich dargelegt. Bei einem Gerät für 500 oder 600 € verlangen wir natütlich nichts, wenn es sich wie in diesem konkreten Fall um ein so teures Gerät handelt welches von uns auftragsbezogen bei der Distribution bestellt werden musste und wir wiederum bei Rückgabe an unsere Distribution eine Wiedereinlagerung bezahlen müssen, damit diese überhaupt bereit sind dieses Gerät zurückzunehmen, sind diese Gebühren durchaus gerechtfertigt!

Hätte der Kunde "B." ein solches Gerät für 14 Tage entliehen hätte er garantiert mindestens 50 € Miete pro Tag bezahlt, aus unserer Sicht ist unsere Vorgehensweise nur fair!

In diesem Sinne!

Fair ist fair-shop.com!

Geschäftsleitung
fair-shop.com


J. Stimec jun.


Bahnhofstr.21
D-89269 Vöhringen

Tel.: 07306-927970
Fax: 07306-927972
Email: vertrieb@fair-shop.com



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