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Re(4): Norsk-IT
07.12.2002, 14:25:20
Nur zur näheren Info:

Gewährleistung/Garantie



Der Gewährleistungsanspruch richtet sich immer gegen den Vertragspartner, von dem man die mangelhafte Sache gekauft hat.
Da man ja nur selten beim Produzenten einkauft, muss man sich an den Händler und nicht an den Hersteller wenden.

Die gesetzliche Frist, innerhalb der ein Gewährleistungsanspruch geltend zu machen ist, beträgt für bewegliche Sachen zwei Jahre
Für Gebrauchtwaren kann eine Einschränkung der Gewährleistungsfrist auf wenigstens ein Jahr vereinbart werden.
Die Behebung des Mangels hat kostenlos zu erfolgen:
Weder Material noch Arbeitszeit, noch notwendige Wegkosten dürfen dem Konsumenten angelastet werden.
Größtes Problem bei der Gewährleistung: Sie betrifft nur Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware bestanden haben.
Tritt ein Mangel daher erst im Lauf der Gewährleistungsfrist – durch Abnützung oder Fehlbedienung – auf und kann man ihn auch nicht auf einen verborgenen Mangel zurückführen, der schon beim Kauf bestanden haben muß, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
. Ein Gewährleistungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.

Die Garantie – ein beliebtes Werbeargument – ist eine freiwillige, vertragliche Zusage von Händler oder Hersteller für Mängel einzustehen. Der Gesetzgeber hat nur wenige formale Erfordernisse für Garantiezusagen geregelt.
Der Inhalt einer Garantiezusage ist nicht aus dem Gesetz, sondern aus der Garantieerklärung zu entnehmen.
Der Umfang der Garantieleistung bestimmt sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen. Meist wird Reparatur oder Austausch der fehlerhaften Sache zugesagt. Oftl müssen, um überhaupt in den Genuss der Garantie zu kommen, gewisse Bedingungen erfüllt werden....Garantiekarte ausfüllen und zurücksenden, regelmäßigen Service durchführen lassen usw.



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