autokauf in eu (für aut)
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Re(3): autokauf in eu (für aut)
28.02.2003, 22:20:58
also; im prinzip ganz einfach:

wenn du mit dem auto deiner wünsche selbst gleich nach A fahren willst, muss der zulassungsbesitzer in D ein exportkennzeichen (schaut so aus: http://www.fredvienna.at/delorean/images/dsc03034.jpg  ) beantragen (bekommt man dort binnen minuten bei jeder zulassungsstelle und kostet ca. 20EUR). dies gilt dann 4 tage und man hat eine haftpflicht versicherung. wenn du mit anhänger überstellst ist dies natürlich hinfällig)


dann brauchst du vom verkäufer:

kaufvertrag (am besten adac vordruck verwenden)
abmeldebestätigung
versicherungsabmeldebestätigung
fahrzeugbrief (gaaaaaanz wichtig!!!)
letztes tüv-gutachten

mit dem ganzen zettelwerk gehst du dann zu deiner typisierungsstelle ( http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1098241.html#Typisierung  )
dort stellst du den antrag auf einzelgenehmigung
alternativ dazu kannst du den ganzen ärger mit der typsierei einem händler überlassen der dies macht (tip: http://www.automobile-riekmann.com  ; der hat meinen typisiert; hab ihm nur die papiere und das auto hingestellt; 5 tage später hatte ich eine einzelgenehmigung; kostet natürlich was, aber dafür erspart man sich viele rennerein)

nach erhalt der österreichischen einzelgenehmigung gehst du zu deinem zuständigen finanzamt und fragst wo du die nova zahlen darfst. die drücken dir dann ein formular in die hand und einen zahlschein.

und nun ab zum versicherer und schon kannst anmelden (man kann auch die nova einfach nicht zahlen; blöd ists nur wenn sie einem draufkommen :) ich hab meine nova auch erst 3 monate nach der anmeldung in österreich bezahlt; hat keinen gekümmert)


so ist´s bei mir abgelaufen; obs 100%is rechtens war weiss ich nicht, jedenfalls hab ich ein österreichisches taferl am auto, mehr wollt ich nicht :)



gruss,
Fred

Live The Dream - Drive The DeLorean
http://www.delorean.at
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Re(5): autokauf in eu (für aut)
01.03.2003, 12:25:43
Nun, dann solltest Du Dich ein bißchen besser informieren bevor Du hier dubiose Informationen verbreitest!

KFG, §82, Absatz 8 meint dazu recht eindeutig:

"Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während der drei unmittelbar auf ihre Einbringung in das Bundesgebiet folgenden Tage zulässig. Nach Ablauf dieser Frist sind der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern. Die Ablieferung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung."

Wenn Dein Hauptwohnsitz in Österreich ist, dann darfst Du ein ausländisches KFZ in Österreich nicht dauernd nutzen. Gestattet ist lediglich eine sg. "vorübergehende Verwendung" von maximal drei Tage. Egal ob Leasing, Miete oder Kauf.

Realistische Umgehungen dazu gibt es praktisch keine, Ansätze gibt es lediglich, wenn man Arbeitnehmer eines Betriebs AUSSERHALB der EU ist und es sich um einen Firmenwagen handelt, dessen Nutzung im Anstellungsvertrag geregelt ist. Geregelt ist das (mit Einschränkungen, siehe letzter Satz) in

Artikel 561

"(2)Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird bewilligt, wenn Beförderungsmittel, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören, von einer bei dieser Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift bei systematischer Inanspruchnahme begrenzen."

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