Umtausch bei Falschlieferung.
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Re(5): Umtausch bei Falschlieferung.
14.04.2003, 17:02:28
wenn die es nicht von selbst machen, kannst du nur klagen. Du hast keine andere Wahl, außer das Geld zu nehmen und die Sache zu vergessen.

Wenn du gewinnst (und davon ist eigentlich auszugehen), zahlt der Gegner deine Anwaltskosten. Wenn du überhaupt einen brauchst.

Du kannst natürlich vor Gericht auf Erfüllung des Vertrages klagen. Das Ergebnis ist aber, daß du in einigen Monaten das eigentlich von dir gewünschte board zum jetzigen Preis bekommst - also nicht unbedingt das optimale.

Ich würde es anders machen:
Schreib dem Händler einen eingeschriebenen Brief, in dem du die Falschlieferung beanstandest und ihn aufforderst, dir unverzüglich, längstens jedoch binnen 2 Wochen das vertragsgegenständliche Board zum vereinbarten Kaufpreis zu liefern, da du andernfalls gezwungen bist, eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen und ihm die dabei entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen (das falsche Board schickst gleich mit). Schreib keinesfalls, daß du vom Vertrag zurücktrittst!

Tut er das nicht (wovon ausgehen ist), kaufst das Board woanders und verklagst ihn auf die rechnungssumme. Dazu füllst ein Formular aus, zahlst eine geringe Gerichtsgebühr und gibst es bei Gericht ab. Nach 2 Wochen hast einen vollstreckbaren Rechtstitel, wenn er keinen Einspruch erhebt - was er kaum tun wird, weil er in einem Prozeß nichts zu gewinnen hat.
Vorteile für dich:
1. du hast das Board JETZT GLEICH
2. ab Klagseinreichung wird deine Forderung verzinst.

mfg
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