Re: Ab wann braucht man einen Gewerbeschein?
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.  Re: Ab wann braucht man einen Gewerbeschein?  (MG am 26.04.2003, 01:10:08)
.  Re: Ab wann braucht man einen Gewerbeschein?  (Tron am 26.04.2003, 12:34:45)
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Re: Ab wann braucht man einen Gewerbeschein?
27.04.2003, 12:16:18
Hallo Bucho,

setz dich mal ein paar Stunden hin und lies dir http://www.gruenderservice.net  durch.

Wenn du dann noch nicht durch blickst (was auch verständlich wär ..) würd ich mal einen Termin bei der WK ausmachen.

Die Anmeldung eines Gewerbes ist in Österreich keine Hexerei mehr. In Wien und einigen anderen Städten musst nicht mal mehr auf die BVB, sonder geht das alles schon über Internet. Die Gebühren werden dir bei Neugründung erlassen, dafür ist das Neugründungsförderungsgesetz verabschiedet worden.
Für Kammerbeiträge gibt es sicher auch Entlastungen in der Gründungsphase.

Steuerrechtlich wirst du quartalsmäßig (bzw. monatlich wenn du Umsatzgrenzen überschreitest) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen und jährlich eine Umsatzsteuererklärung und deine Einkommenssteuererklärung.

Sozialversicherungsrechtlich ist es ein wenig kompliziertet. Da kann es dann schon sein, dass die dir die letzten Haare vom Kopf frisst, wenn du nur sehr wenig mit deinem Betrieb erwirtschaftest.

Organisatorisch wirst du es sicher schaffen mit der Buchhaltung alleine zurecht zu kommen. Du wirst wahrscheinlich nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen müssen und das macht meine Oma mit 71 Jahren auch noch. Wichtig ist, dass du alle Rechnungen aufbewahrst und dass alles schön geordnet ist.

Wär noch zu sagen, dass du, falls du zB in einem Computerhandel angestellt bist, vorher deinen Chef fragen musst, wenn du mit Computern handeln willst. Wär sonst ein Entlassungsgrund, wenn du dich neben deiner Angestelltentätigkeit auch noch selbständig betätigst.

ciao,
andi

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