Leitfaden für "Vorkasse-Geschädigte"; was tun? Einige Tipps
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Leitfaden für "Vorkasse-Geschädigte"; was tun? Einige Tipps
17.05.2003, 16:06:33
Gerade eben kam ein interessanter Bericht in Radio Eins, bei dem es um Zahlungen per Vorkasse geht (nach einem Bericht der aktuellen CT). Hier ist ein kleiner Leitfaden, um sein Geld zu bekommen, sollte man per Vorkasse gezahlt haben und das weder Ware (oder falsche Ware) noch Geld zurückzubekommen haben. So aussichtslos, wie man denkt, ist es nicht.

1. Es gilt immer als erstes, sich erst mit dem Händler in Verbindung zu setzen und mit Nachdruck zu probieren, das Geld zurückzubekommen.
2. Wenn mehrere Versuche per email / Telefon scheitern, dann
a. Entweder per Fax (ganz wichtig, dass der Sendebeleg mit Abdruck des Anfanges der ersten Seite zur Beweisfunktion aufbewahrt wird) oder per Einschreiben mit Rückschein (um sich abzusichern) und nicht per email eine Mahnung schicken, bei der
i. der Rücktritt vom Kaufvertrag (in Deutschland nach § 346 BGB) vermerkt ist (wichtig!),
ii. eine genaue Beschreibung des Sachverhaltes, damit der Händler nachvollziehen kann, wie es zu der Mahnung gekommen ist (mit allen Daten wie Bestellnummer, Warenbezeichnung, Kontaktdaresse),
iii. eine Kopie des Zahlunsgbeleges
iv. eine angemessene Frist (i.d.R. 10 (Werk-)Tage)
v. eine Bankverbindung
vi. und der Hinweis angegeben ist, dass bei nichterfolgter Zahlung weitere Schritte erfolgen werden
3. Reagiert der Händler nicht, bleibt es frei, entweder
a. noch eine weitere Mahnung zu schicken (nach obigen Muster), mit der eine letzte Frist, wieder von 10 (Werk-)Tagen eingeräumt wird. Bereits hier können Mahnkosten in Höhe der Zinsen und Spesen verlangt werden.
b. oder gleich einen gerichtlichen Mahnbescheid zu schicken. Formulare gibt es im Schreibwarenhandel. Dies ist ohne Anwalt ohne Probleme möglich. Formular nach Anleitung ausfüllen und dem Amtsgericht schicken, damit es den Mahnbescheid zustellen kann. Der Händler trägt, wenn er den Bescheid annimmt (er hat 14 Tage Zeit), die Kosten. Sollte der Händler nicht reagieren, dann kann mittels des Mahnbescheids ein Vollstreckungsbescheid durchgeführt werden, was jeder Händler vermeiden möchte, denn dann wird es teuer, wenn der Gerichtsvollzieher die Räume betritt. Sollte der Händler inzwischen insolvent geworden sein, dann werden mit diesem Bescheid Ansprüche im Insolvenzverfahren wenigstens gesichert (fraglich ist natürlich, ob man als kleiner Gläubiger den Vorzug erhält). Der Mahnbescheid ist die beste Methode vor einem Gerichtsprozess und kostet eigentlich nichts.


Ich hoffe, ich habe nichts vergessen und konnte ein bisschen helfen, damit einigte Geschädigte Ihr Geld wiederbekommen. Bei mir hat es mit Interversand damals mit Schritt 3 a. geklappt. Fragen gerne an mich,

Viele Gruesse SUBIN





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