Fair-Shop erweist sich als UNFAIR
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Fair-Shop erweist sich als UNFAIR (26 Beiträge, 382 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: Stellungnahme Fair-shop.com
26.06.2003, 23:09:36

Liebe Forum Leser,

diese Ausführungen des Kunden entsprechen nicht den Tatsachen.

Die betreffende Firma hat bei uns am 13.05.2003 um 12:53:09 Uhr ein
Samsung SCX-4216F #Art-Nr.: SCX-4216F/XEG All-in-One gerät bestellt.

Artikellink:
http://www.fair-shop.com/catalog/advanced_search_result.php?keywords=886Z650

Es ist sehrwohl in unserem Shop möglich Rechnungsadresse als
auch abweichende Lieferadresse anzugeben.

Sowohl die Rechnungsadresse als auch die Lieferadresse lauten jedoch auf einen Firmennamen und auch bereits die Kundenregistrierung läuft auf den Namen einer Firma, d.h. der Kunde hat sich bei uns als FIRMA und nicht als PRIVATPERSON registriert.

Die Rechnungsadresse lautet wie vom Kunden angegeben auf eine FIRMA und nicht auf eine PRIVATPERSON !! Hier hälts sich der Kunde nicht an die Wahrheit.

Auf die Nachfrage nach Rückgabe des Gerätes haben wir der Firma freundlich zu verstehen gegeben, dass die Ware von einem UNTERNEHMEN und nicht von einer PRIVATPERSON gekauft wurde und das für diese das im BGB verankerte Fernabsatzgesetz leider nicht gelte.

Urplötzlich wollte die FIRMA plötzlich KEINE FIRMA mehr sein und das typische Bürogerät: Kopier/Scanner/Drucker/Faxgerät sollte für das heimische Kinderzimmer gedacht sein.

Natürlich haben wir darauf verzichtet auf folgende DROHUNGEN seitens des Kunden weitere Statements abgeben,wir sind eindeutig im Recht!!

Einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehen wir deshalb gelassen entgegen, da sich die haltlosen Behauptungen des Kunden in Staub auflösen werden.

Das kann doch nicht angehen, dass sich eine FIRMA als FIRMA registriert, die RECHNUNGSADRESSE und LIEFERADRESSE indentisch und EINDEUTIG auf eine Firma lauten um danach plötzlich doch keine Firma mehr sein wollen.

Diese Aktion ist ein reiner RACHEFELDZUG gegen unser Unternehmen welcher bereits den Tatsbestand der ÜBLEN NACHREDE und VERLEUMDUNG erfüllt, wir werden uns unsererseits gegen solche VORSÄTZLCHE GESCHÄFTSSCHÄDIGUNG zu wehren wissen, wer Unwahrheiten und Unterstellungen über uns in die Welt setzt um potetielle Kunden abzuschrecken, obwohl diese wissentlich NICHT den Tatsachen entsprechen erfüllt den STRAFTATBESTAND der üblen Nachrede.

Wir werden in einer Gegenklage den für unser Unternehmen entstandenen Schaden von dieser "feinen" FIRMA einfordern!

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsleitung
Fair-shop.com


J. Stimec

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung