Was passiert mit der Gewährleistung bei Herstellerkonkurs
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Re(6): Was passiert mit der Gewährleistung bei Herstellerkonkurs
11.07.2003, 08:05:59
gleich vorweg ich bin kein jurist....noch lange nicht schluchz....

meiner  Meinung nach beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Austausch des ganzen Gerätes von neuem an zu laufen, wenn es sich um einen Fall eines Austausch im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechtes handelte, der eben nicht wegen Garantie erfolgte, dann sollte auch §924 Vermutung der mangelhaftigkeit wieder gelten....

hat allerdings der Händler dein gerät nur deswegen ausgetauscht , weil während des Betriebes  deines gerätes innerhalb des garantiezeitraumes ein fehler am gerät entstanden ist , eben garantie austausch dann wurde ja lediglich der Garantievertrag der zwischen dir und dem hersteller bestand über den Händler abgewickelt... wieso solltest du dann gewährleistungsansprüche gegen den händler haben??????

Absurde Theorie  über Garantievertragshaftung  gg hersteller
Im falle eines Konkurses des Herstellers wärst du wegen des garantieanspruches aus dem Garantievertrag  Konkursgläubiger und hättest einen schuldrechtlichen Anspruch in der höhe der Konkursquote ( oder so ähnlich) gegen das noch nicht abgewickelte Konkursvermögen (????).... bitte gleich wieder vergessen... lol....
Hersteller sitz im Ausland? lol  Frage nach der anwendung welchen rechtes lol evü....lol Konsument???? lol  Un-K lol

Dein Problem....

Händler wird wahrscheinlich sagen Austausch nach 14 monaten war garantieaustausch, 924 gilt nur während der ersten 6 monate.....danach nur wenn du beweist das der mangel bereits in den ersten 6 monaten vorgelegen ist ....( oder so ähnlich)

deswegen wird es schwer werden zu beweisen das es sich um einen austausch im rahmen der gewährleistung handelte..... würde dir empfehlen dich z.B. beim konsumenten telefon der arbeiterkammer  oder irgendeiner gratis rechtsberatung zu erkundigen....  wenn es sich um ein wirklich teures gerät handelte...

wie gesagt bin kein jurist und habe nicht viel Erfahrung mit Gewährleistungsproblemen .....kann dir also nicht sagen ob ich mit allen meinen argumenten recht habe....










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