Re: einige Fragen zu Ebay
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.  Re: einige Fragen zu Ebay  (DJ Mastakilla am 16.09.2003, 19:14:28)
.  Re: einige Fragen zu Ebay  (LoneTiger am 16.09.2003, 21:01:13)
..  Re(2): einige Fragen zu Ebay  (Foxx am 16.09.2003, 21:32:32)
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Re: einige Fragen zu Ebay
18.09.2003, 09:21:25
>Manchmal (besser gesagt fast immer) steht dort das es sich bei dem artickel um einen Privatverkauf handelt, und deshalb keine garantie gegeben werden kann, gerade eben sei das gerät aber noch einwandfrei gelaufen.

wen ich nun das teil bekomme und es ist kaput hab ich dan einfach nur pech gehabt oder kann ich dan meine kohle (mit sicht auf erfolg) wieder zurück vordern??<

naja, es gibt bei rechtsgeschäften grundsätzlich mehrere möglichkeiten: irrtumsanfechtung, garantie und gewährleistung sind die gängigsten.

irrtumsanfechtung ist höchst kompliziert, lassen wir also mal bei seite..

garantie ist das, was dir einer per vertrag zusichert: "ich garantiere dir, dass das zeugsl xy 1 jahr hält ohne fehler, ansonsten tausche ich es aus"....du kannst einem auch 100 jahre garantie geben => wird keiner machen...hängt ganz von deinem vertragspartner ab..

was du allerdings von gesetzes wegen hast, ist ein gewährleistungsanspruch, dh. diese ansprüche stehen dir zwingend zu und können grundsätzlich durch parteienvereinbarung nicht abgeändert werden, wie zb. "die parteien kommen überein, die gewährleistung auszuschließen" => geht nicht..

kohle zurück kannst du allerdings nicht gleich fordern: du musst den mangel geltend machen, wobei der verkäufer dann die chance entweder auf
1) verbesserung des mangels oder
2) austausch de kaputten teils hat....dies bleibt ihm überlassen...

wenn verbesserung oder austausch "untunlich" (also zu teuer oder nicht möglich bla bla bla) sind, dann kann wandlung oder rücktritt vom vertrag gefordert werden..dh du stellst alle sachen zurück und bekommst dein geld wieder..

wegen der fristen:
auf bewegliche sachen (also alles außer liegenschaften und zugehör) ist die gewährleistungsfrist 2 jahre. dh du kannst den mangel 2 jahre ab kauf (!) geltend machen..wobei du hier allerdings beweisen musst, dass er mangel bereits zum zeitpunkt der übergabe vorhanden war...
das gesetz hilft dir hier allerdings nochmal: machst du den mangel während der ersten 6 monate ab kauf geltend, dann kommt es zu einer beweislastumkehr, dh. der verkäufer muss beweisen, dass er mangel NICHT schon zum zeitpunkt der übergabe bestanden hat...was dir natürlich zugute kommt..


so, hoffe ein wenig geholfen zu haben..


ps: nochwas: bei käufen aus anderen staaten ist oft fraglich, welches recht zur anwendung kommt...die sachen oben gelten nur für österreichisches recht...wenn anderes recht (zb deutsches) zur anwendung kommt, schauts wieder anders aus...:-)

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