Am 19. 08. bestellt ...
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Am 19. 08. bestellt ... (3 Beiträge, 38 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Am 19. 08. bestellt ...
07.10.2003, 12:49:00
Hallo,

ich will von einer Firma (Bytepro) berichten die sich am 19.09. strafbar gemacht hat.

Am 19.08. wurde von mir eine Grafikkarte bestellt.
Am 25.08. erhielt ich die Geldeingangsbestätigung.
01.09. Gespräch mit Mitarbeiter (Telefon). Grafikkarte nicht mehr verfügbar, andere bestellt (welche verfügbar war).
03.09. Mail an Bytepro was nun mit der Bestellung sei. --> keine Antwort
05.09. erneute Mail an Bytepro. --> keine Antwort
09.09. erneute Mail an Bytepro. --> keine Antwort
11.09. erneute Mail an Bytepro.
11.09. Antwort und Entschuldigung. Grafikkarte wieder verfügbar (komisch war doch schon am 1.09. verfügbar ???). Paket wir vesandfertig gemacht.
12.09. Mail an Bytepro ob die Grafikkarte jetzt mir zugeschickt wird
12.09. Mail von Bytepro Zitat: "Sie erhalten dann aber auch heute noch die Versandbestätigung."
15.09. noch keine Versandbestätigung erhalten. Mail an Bytepro
16.09. Mail an Bytepro
16.09. Mail von Bytepro mit Versandbestätigung
19.09. erhielt ich ein Paket von Bytepro ... jedoch war statt einen Radeon 9800 eine Radeon 9800 SE AIW (welch laut Hersteller nicht einzeln verkauft werden darf)
19.09. Gespräch mit Byepro
19.09. Mail von Bytepro:
"Sehr geehrter Herr ***,

sobald wir, die von uns falschgelieferte Ware erhalten haben (und von
Serviceleuten geprüft), schicken wir ihnen die von ihnen bestellte Ware
raus.

Diesen Vorfall bedauern wir sehr.

Mfg

Ihr Bytepro Team"

22.09. Falschlieferung wird an Bytepro zurückgesendet (vollständiger Betrag an Bytepro gezahlt, laut AGB von Bytepro geht der Artikel in meinem Besitz über)
29.09. Mail an Bytepro ob *TRÖT* schon angekommen.
29.09. Mail von Bytepro:
"Sehr geehrter Kunde sehr geehrte Kundin,

***
***
***
Deutschland
Kundennummer: ***

Wir haben Ihr Paket zwecks Umtausch erhalten.
Wir werden jetzt noch eine letzte Prüfung durchführen und anschließend die getauschte Hardware an oben genannte Adresse verschicken.
Falls Sie vorher noch einmal mit uns Kontakt aufnehmen möchten, denken Sie bitte daran immer Ihre kompletten Kundendaten sowie Ihre Kundenummer mit an zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bytepro Team
"

30.09. Mail an Bytepro ob Hardware OK ist
01.10. Mail von Bytepro:
"Sehr geehrter Herr ***,

Ihre Grafikkarte geht heute in den Versand.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bytepro Team

PS: Bitte besuchen Sie auch unseren Onlineshop auf http://www.bytepro.de  dort
finden Sie über 1000 weitere Computerartikel.

info@bytepro.de"
02.10. Mail an Bytepro --> keine Antwort
06.10. Mail an Bytepro --> keine Antwort
07.10. Mail an Bytepro mit hinweis auf AGB "...Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Bytepro. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware....". Der Artikel wurde von mir vollständig bezahlt. offensichtlich ist er auch verfügbar.

Weiterhin habe ich mehrmals versucht die Firma Tel. zu erreichen.
Ich habe in meinen Mails mehrere Fristen gesetzt welche nur teils eingehalten wurden.
Jetzt reicht es. In der letzten Mail habe ich geschrieben das ich bis heute um 16 uhr eine Stellungsnahme erwarte (mit hinweis auf die AGB). Sollte bis dahin keine Antwort kommen werde ich gebrauch von meinen Rechtsschutz nehmen und mich an den Verbraucherschutz wenden. Weiterhin werde ich noch mir bekannte Juristen hinzuziehen.

Jetzt habt ihr einen kurzen Einblick in meinen Leidensgeschicht bekommen. Ich hoffe nur das andere Leute nicht auch auf die Firma herreinfallen ...


Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.  Re: Am 19. 08. bestellt ...  (Superflo am 07.10.2003, 13:06:38)
..  Re(2): Am 19. 08. bestellt ...  (manull am 08.10.2003, 16:55:20)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung