(vollen) Anspruch auf Garantie bei Teilzahlung?
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Re(9): (vollen) Anspruch auf Garantie bei Teilzahlung?
05.11.2003, 20:18:15
Ach Grummel, Deine Befindlichkeit in Ehren, aber weshalb störst Du Dich daran noch in Kombination mit "lächelnden" Gesichtern? Immerhin existiert im deutschen Wortschatz im Gegensatz zum um das österreichische Kolorit erweiterten kein vulgärer Begriff, der Menschen anderer Nationalität genuin abwertend umschreiben zu sucht, ähnlich wie man von Negern usw. in gewissen Kreisen zu sprechen "pflegt". Auch ist Öschi - in meinem Falle - schlicht eine Abkürzung. Immerhin muß man über den Landesbegriff hinaus noch ein paar Buchstaben anhängen (Österreicher zu Österreich), und nicht wie bei Deutschen (zu Deutschland) etwa "Deutschländer" machen.

Davon auch ganz abgesehen erlebe ich tagtäglich im Nahkampf die Sitten und Gebräuche wenigstens der Österreicherinnen: Meine Freundin - wir wohnen seit vier Jahren zusammen - hat nämlich den Paß der Alpenrepublik ("a Wienerin"). Aber ähnlich wie Du hat auch sie die k.u.k.-Zeit nicht recht überwunden, obwohl ihre Wurzeln auch nur in Perchtoldsdorf liegen. ;)

Also, ist nicht böse, sondern nur ab- und auch nicht verkürzend gemeint. Als Jurist dürfte Dir doch klar sein, wie sehr ausger. dieser Berufsst. v. Abk. lebt, o.? Alles klar? ;)

MfG

PS: Den Weihnachtskranz fand ich extrem niedlich. Gemeinhin sind sich die Juristen selbst für profane Strukturbilder schon zu schade ("Der Text erläutert alles!"); daher unter anderem auch der Vorwurf "trockene Materie". Das ist wahrlich mal ein Beispiel, daß man auch von den Ö´lern lernen kann. ;)

PSS: Sag mir jetzt bitte nicht, daß Du mit einer Deutschen zusammen bist. |-D

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