NRE-Umgang mit Reklamationen
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NRE-Umgang mit Reklamationen
Helmut Lichtenegger
15.11.2000, 19:19:39
Hallo!
Ein Posting zum Thema Händler und ihr Umgang mit Reklamationen:
Bei NRE habe ich ein Creative PC-Encore-Set mit 8-fach DVD-Laufwerk
gekauft, dieses stellte sich als defekt heraus. Na, einfach während
der Gewährleistungsfrist zur Reparatur bzw. Austausch zu NRE
gebracht: eine Wartezeit von 1 h, bis das Laufwerk getestet und für
defekt befunden wurde. Allerdings kein sofortiger Austausch, weil
kein gleichwertiges lagernd, falls ich ein anderes nehmen sollte,
würde mir nur der Zeitwert angerechnet werden. Also entschied ich
mich zum Warten auf den Austausch, was ca. 7-10 Tage dauern sollte.
Seit ca 1 Monat kein neues Laufwerk, aber zig-Telefonate und dann
folgender schriftlicher e-Mail-Verkehr:

S.g. Damen und Herren!

Danke für Ihre Antwort, ich bin aber nicht bereit, 395,- S für ein
anderes
Laufwerk aufzuzahlen!
Da ich ein 8-fach-Creative Laufwerk binnen der Gewährleistungsfrist
zurückgegeben habe, besteht ein Anspruch meinerseits auf ein
gleichwertiges
Laufwerk als Ersatz.
Bei einer aufrechten Gewährleistungsfrist kann auch keinesfalls
lediglich
der Zeitwert eines Gerätes als Ersatz in Geld geleistet werden.
Kann kein Ersatz geleistet werden, habe ich als Kunde das Recht, die
Wandlung zu begehren.
Ich habe Ihnen eine angemessene Nachfrist für die Behebung des
defekten
Laufwerkes gesetzt, daher erwarte ich eine entsprechende Mitteilung
Ihrerseits bis zum Ablauf der Frist, ob Sie mir ein entsprechendes
Laufwerk
aushändigen können, andernfalls begehre ich die Wandlung des
Kaufvertrages!
Hochjachtungsvol
Mag. Helmut Lichtenegger


----- Original Message -----
From: "NRE Computerhandel Gesmbh"
To: "'Mag. Helmut Lichtenegger'"
Sent: Wednesday, November 15, 2000 6:01 PM
Subject: AW: NACHFRISTSETZUNG


Sehr geehrter Herr Lichtenegger !


Bezüglich Haftung dürfte es bei unserem Telefongespräch ein
Missverständniss
gegeben haben ,da ich auf Ihre Feststellung :wenn das Laufwerk vom
Lieferanten zu uns verloren gegangen sei, der Lieferanten sofort
ein neues
schicken muss " ich geantwortet habe das der Fall der Haftung leider
nicht so eindeutig geklärt sei da der Kunde ( in diesem Fall wir )
und nicht
der Vorlieferant dafür hafte . Da das *TRÖT* aber als Sperrgut
versendet
wird haftet im Endeffekt trotzdem die Post .
Nur kann man erst einen Nachforschungsauftrag bei der Post
einleiten wenn 4
Wochen verstrichen sind .

Das Problem letztendlich ist das wir das 8fach Laufwerk nicht mehr
lieferbar
haben sonst hätten wir Ihnen längst den Ersatz angeboten .
in unserem Interesse liegt es sicher nicht lang andauernde Rma
Abwicklungen
nicht abgeschlossen im System zu haben.


Die Situation gegenüber der Annahme hat sich aber mittlerweile
geändert da
die Preise zw ihrem 8 fach und den 12fach DVD Encore Laufwerken
nicht mehr
so weit auseinander liegen.
Wir haben nun auch 12x Creativ DVD Laufwerke als Bulkversionen im
Programm
welche 1795.- kosten .

Somit wäre die Preisdifferenz 395.-

Mfg Praglowski Lorin

NRE Computerhandel GesmbH
Tel ++43 /1/8792183 FaxDW /85 http://www.nre.at  ( Lagerstände und
Produktinfos sind auf dieser Seite
ersichtlich ! )

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Mag. Helmut Lichtenegger [SMTP:helmut.lichtenegger@telering.at]
Gesendet am: Montag, 13. November 2000 20:16
An: nre@nre.at
Betreff: NACHFRISTSETZUNG

Mag. Helmut Lichtenegger

Wien, 13.11.2000
NRE

betreff: Nachfristsetzung

S.g. Damen und Herren!

Am 31.5.2000 habe ich ein Creative PC-DVD Encore 8x-Set bei Ihnen
gekauft,
wobei leider das Laufwerk selbst defekt war. Dieses habe ich
bereits am
17.10.2000 zur Reparatur zu Ihnen ins Geschäft gebracht, wobei mir
der
Verkäufer mündlich eine *TRÖT* bzw. ein Ersatzlaufwerk binnen
längstens
7-10 Tagen zusagte.
Trotz mehrfacher Telefonate mit Ihren Angestellten wurde mir
mitgeteilt, daß
jedoch kein Laufwerk geliefert wurde, auch Nachforschungen
Ihrerseits und
Mitteilungen, wann ich ein Ersatzlaufwerk erhalten würde, wurden mir
versprochen.
Bei meinem letzten Anruf am 10.11.2000 erfolgte nach weiterer Urgenz
tatsächlich ein Rückruf, wobei mir Ihr Mitarbeiter mitteilte, daß
das
Laufwerk vom Lieferanten bereits verschickt worden sei, jedoch am
Postweg
verlorengegangen sei, jedoch ein Postsuchauftrag erteilt worden
sei, ich,
wenn das Laufwerk verlorengegangen sei, dafür selbst hafte!

Da ich Ihnen während der Garantiefrist ein Laufwerk zur *TRÖT*
gebracht
habe, fordere ich Sie hiermit auf, binnen einer angemessenen
Nachfrist von 5
Tagen mir MEIN repariertes Creative LAufwerk oder ein gleichwertiges
Creative Laufwerk auszuhändigen, andernfalls begehre ich die
WANDLUNG des
Kaufvertrages,
da die DVD-Decoderkarte für mich ohne Laufwerk nutzlos ist.

Sollte ich also bis 18.11.2000 kein Laufwerk bekommen, werde ich die
Decoderkarte zurückkgeben und meinen von mir bezahlten vollen
Kaufpreis
rückfordern!

Hohachtungsvoll

Mag. Helmut Lichtenegger





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