Ok, ich versuch's nochmal ...
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Lizenz oder Produkt
Michael
06.06.2001, 13:23:57
Stellt euch vor, ihr kauft guten Glaubens von einem Händler ein
Video. Es heisst "Mikroweiche Fenstern" und ist eine Komödie.

So weit so gut. Irgendwann steht Herr Mill Bates vor der Tür. Mit
einigen Beamten und einem Durchsuchungsbefehl vom Bezirksgericht.

Sofort findet er dein Video und sagt: "Aha! Haben Sie eine Lizenz
dafür?"

"Lizenz?" denken Sie. "Ich habe das Video beim Hofer um 99,--
gekauft!"

"Das nützt Ihnen nichts," entgegnet Bates, "Sie benötigen eine
Lizenz".

Das konnten Sie natürlich nicht wissen.

Bates zeigt Sie an, und fährt natürlich mit seinem Prozess ein.

Warum fährt er ein?

Weil in keinem Gesetz der Welt steht, dass geistiges Eigentum, oder
der Film hier, einer Lizenz bedarf. Wenn ein Unternehmen einen
Videofilm verkauft, muss es auch damit rechnen, dass der Film
angesehen wird.

Wenn eine Lizenz Grundlage dafür ist, dann muss diese mit dem
Produkt ausgehändigt werden. Wenn das nicht gemacht wurde, haften
nicht Sie als Kunde, sondern derjenige, der den Fehler gemacht hat.

Also sprich, wenn jemand ein gebrauchtes Betriebssystem
versteigert, und in der Lizenz steht drin, dass das System nach
einer Erstinstallation auf diejenige Person lizensiert wird und
nicht mehr weiterverkauft werden darf, HAFTET DER VERKÄUFER, wenn
er das Produkt trotzdem ohne Lizenz verkauft.

Als Endverbraucher kann ich nicht wissen, ob für das Produkt eine
Lizenz notwendig ist.

Wenn natürlich bei der Installation ein Hinweis darauf auf dem
Bildschirm angezeigt wird, dann habe ich ein Recht, den Kaufvertrag
sofort zu anullieren.

Für mich stellt sich überhaupt die Frage: KANN MAN DENN EIN
MASSENPRODUKT IM HANDEL VERKAUFEN, WENN MAN OFFIZIELL NUR DIE
LIZENZ VERKAUFT? IM KARTON SIND CDs, HANDBÜCHER, ETC.!!!

Anders wäre es, wenn die Lizenz wirklich unter dem Titel "Windows
2000-Lizenz" verkauft werden würde. Aber ich lese in den Katalogen
nur immer "Windows 2000  2.699,--!!"

Entschuldigt bitte mein langes Gequatsche, aber mich regt es so
auf, dass nicht endlich auch in Österreich die Justiz einmal zum
Thema "geistiges Eigentum" Stellung nimmt.


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.  Re: Lizenz oder Produkt  (cltom am 06.06.2001, 13:40:51)
..  Re: Re: Lizenz oder Produkt  (Michael am 06.06.2001, 13:48:06)
...  Re: Re: Re: Lizenz oder Produkt  (Barney am 07.06.2001, 11:31:35)
....  Bitte wo steht das?  (Michael am 07.06.2001, 13:56:13)
.....  Re: Bitte wo steht das?  (Fly am 07.06.2001, 14:30:11)
.  Re: Lizenz oder Produkt  (PC-Expert am 06.06.2001, 13:42:58)
..  grrr zweiten Link anklicken geht zur MS LizenzHauptseite :-/  (PC-Expert am 06.06.2001, 13:44:49)
.  Re: Lizenz oder Produkt  (GrummelGrumpf am 06.06.2001, 13:43:11)
..  Den gibts ja nu :-)  (Dragon am 06.06.2001, 13:48:17)
...  Re: Den gibts ja nu :-)  (GrummelGrumpf am 06.06.2001, 14:40:45)
..  Re: Re: Lizenz oder Produkt  (Michael am 06.06.2001, 13:54:32)
...  Re: Lizenz oder Produkt  (GrummelGrumpf am 06.06.2001, 14:20:29)
.  Hier hab ich schon mal recht:  (Michael am 06.06.2001, 13:57:47)
..  Re: Hier hab ich schon mal recht:  (GrummelGrumpf am 06.06.2001, 14:25:36)
...  Du Koffer  (Michael am 06.06.2001, 15:03:34)
....  Re: Du Koffer  (GrummelGrumpf am 07.06.2001, 11:53:05)
.....
Ok, ich versuch's nochmal ...
Michael
07.06.2001, 13:40:55
Also ich meinte das so:

"Allein der Hersteller hat das Recht zum Vervielfältigen,
Übersetzen, Ändern, Verbreiten, Vermieten und Verleihen eines
Produktes, Dritte dürfen dies nur mit der ausdrücklichen
Genehmigung des Rechtsinhabers tun."

Also, vermutlich wandern nicht die Hersteller als Nomaden durchs
Land und lizensieren mal in Villach, mal in Wien die Produkte.

Nein, die Produkte werden von Händlern vertrieben.

Liegt es in meiner Macht, nachzuprüfen, ob der Händler dazu
berechtigt ist? Oder ob eine Lizenz notwendig ist? (Viele
Softwareprogramme werden ohne Lizenz ausgeliefert)

Nein! Ich kann es, bei bestem Willen nicht nachvollziehen. Hier
gilt der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" nicht,
da es sich ja nicht um die Unwissenheit eines Gesetzes handelt,
sondern eine Unnachvollziehbarkeit einer Handlung eines Händlers.

Ich muss mich also auf den Händler verlassen.

Komme ich also, nach einer Hausdurchsuchung, drauf, dass ich eine
Lizenz benötigt hätte, der Händler mir das Ding aber ohne Lizenz
und ohne darauf hinzuweisen, dass dieses Produkt lizenzpflichtig
ist, also ein beschnittenes Produkt verkauft hat, haftet der
Händler.

Ich hafte nur dann, wenn

- mir auf irgendeine Weise die Lizenzbedingungen klargemacht wurden
  (zB keine Installation ohne Akzeptierung möglich - so macht es MS)

UND

- ich trotz Nichterfüllung dieser Lizenzbedingungen das Produkt
installiere.

Und nochwas: Ich bin nicht der "Anwalt der Raubkopierer", nein, ich
hasse euch SoftwarepiratenSTINKER da draussen. Weil meine Software
dadurch teurer wird.

Aber ich hätte ganz gerne eine gewisse Rechtssicherheit, wenn ich
zB das Spiel "Mayday" kaufe, und da keine Lizenz dabei ist, dass
ich es trotzdem benützen darf ;-) denn allgemein gültige Regeln der
Art "steht ja auf der MS-Homepage" gelten vor Gesetz nicht.


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