E-Bug: 26 Tage Geld abgebucht, keine Lieferung, rechtliche Schritte eingeleitet
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E-Bug: 26 Tage Geld abgebucht, keine Lieferung, rechtliche Schritte eingeleitet
16.12.2003, 10:48:39
Lese ich hier die vielen schlechten Erfahrungen über e-bug, wünsche ich mir, mich hier vor meiner Bestellung angemeldet zu haben. Dann wäre mir einiges an Zeit und Ärger erspart geblieben.
Aber nun zu einer möglichst sachlichen Schilderung meiner persönlichen und andauernden Erfahrung mit der Bug Computer Components AG (geführt für Privat auf e-bug.de und für Händler auf bugcomputer.de).

Die Sachlage einmal zusammnegefasst:
Am 19.11.2003 bestellte ich auf e-bug.de (werbeslogan: "immer ein bitchen schneller") diverse Artikel unter Inanspruchnahme des kostenpflichtigen Premiumservices, der unter anderem bevorzugte und schnellere Bearbeitung verspricht. Rechnung beglich ich sofort per Überweisung.
Da ich keinerlei weitere Rückmeldungen erhielt, kontaktierte ich ebug per email, erhielt jedoch nur sehr unzureichende Formauskünfte. Auf einmal war einer der zuvor 24h verfügbar gewesenenen Artikel nicht mehr im Sortiment und nicht mehr lieferbar, was die Auslieferung meiner Bestellung verhinderte.
Soweit so gut, nach einigen Komplikationen mit daraus resultierenden Verzögerungen sollte die Ware laut ebug am 24.11. das Haus per DHL verlassen haben. Ein Online Tracking über die DHL Website proklammierte meine Trackingnummer als ungültig. Ich forderte diese erneut an und wandte mich direkt an die DHL Hotline, die mir sagte, meine Lieferung sei seit dem 25.11 nicht mehr nachverfolgbar.
Sichtlich irritiert teilte ich dies ebug telefonisch mit, deren Hotline Mitarbeiter mich jedoch anwies, den Kontakt per email fortzuführen.
Nun ist die Rechtslage folgende:
Da die Tracking Nummer existierte, kann man vom Eingang eines Pakets bei DHL ausgehen. Diese Paket muss versichert gewesen sein, d.h. die Post/DHL haftet für das Verschwinden. Die Einklage der Versicherungssumme sowie der dafür erforderliche Nachforschungsantrag kann jedoch nur vom Absender durchgeführt werden. Dies habe ich ebug mehrmals mitgeteilt (obwohl man ja erwarten könnte, dies sei einem Händler in diesem Umfang bekannt) und dazu aufgefordert, die erforderlichen Schritte einzuleiten.
Seitdem habe ich nichts weiter gehört. Auf Anfragen wird nicht reagiert.
Anwalt ist eingeschaltet.

Meine Kommentare (subjektiv):
Der "schnellste Lieferant der IT-Branche in Europa" wie er sich nennt, hat versagt. Auf der Skala der schlechtesten persönlichen Internetkauferfahrungen rangiert er nun mit Abstand auf Platz 1. Selbst die schlechtesten Käufe bei ebay waren unkomplizierter. Ich zahlte speziell für zuvorkommende Behandlung (Premium Service) und bekam nicht den Funken eines guten Willens signalisiert.
Diese Firma sollte einmal eingehend über den Begriff Kundenorientierung nachdenken. Ich kenne da eine gute Adresse für diesbezügliche Seminare.
Ein Appell auch an unseren Gesetzgeber: es gab zwar eine Verbraucherrechtsreform, aber diese war für solche Fälle nicht ausreichend. Es bringt nichts bei Fernabsatzgeschäften den Händler von der Haftung freizusprechen, sobald er das Paket an den Überlieferungsdienst übergeben hat, wenn es dem Empfänger nicht auch möglich ist, den Überlieferungsdienst haftbar zu machen.
Ich weiß nicht, ob ebug darauf baut, dass ich die Sache nachlässig vergesse, oder dass ich einfach soviel Geld besitze, dass sich mit der Zeit eine unbeteiligte Gleichgültigkeit einstellen wird - aber allein das Inkaufnehmen des Risikos möglicher rechtlicher Konsequenzen und der daraus resultierenden Kosten finde ich schon interessant.



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