30 km/h Zone
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Re(3): 30 km/h Zone
23.12.2003, 16:16:48
Die Zone ist nur gültig wenn ein aktuell gültiges Gutachten vorliegt und damals ( vor 10 jahren ) hatte sich noch niemand Gedanken darüber gemacht ... eigentlich hatt sich bis vor einem Jahr noch keiner darum gekümmert. Da wurde einfach mal aufgestellt.

Ich kenn hier die Rechtslage leider nicht bis ins letzte Detail; aber aus Deiner Aussage schließe ich, daß es seit einem Jahr eine gesetzliche Regelung gibt, die ein solches Gutachten erforderlich macht. Falls diese Regelung nicht nur für neue Zonen gelten sollte, dann gibts mit Sicherheit irgendwelche Übergangsfristen für die schon bestehenden, oder?  ?-)
Schließlich ist es doch unmöglich für alle Tempo-30 Zonen Österreichs - selbst für alle zweifelsfrei sinnvollen - von heut auf morgen ein derartiges Gutachten zu erstellen!


Ich denke die Beweispflicht liegt bei der Behörde, daß hier eine rechtsgültige 30er Zone vorliegt.

Natürlich kannst Du im ordentlichen Strafverfahren die Rechtsgültigkeit der Zone anzweifeln, woraufhin die Behörde das prüfen wird; wahrscheinliches Ergebnis davon wäre mal, daß die Behörde zu dem Schluß kommt sie ist rechtsgültig und Dein Einspruch damit abgewiesen. - Beweise zur Untermauerung Ihrer Rechtsmeinung muß sie aber deshalb noch keine vorlegen.

Solltest Du dann immer noch gegenteiliger Ansicht sein, dann muß sich irgendwann ein Gericht mit der Angelegenheit befassen; dem können dann Beweise o.ä. vorgelegt werden.  ;-)

Falls jetzt das neue Gesetz keine eindeutige und ausdrückliche Regelung darüber enthält, wie mit den schon vorhandenen 30er Zonen zu verfahren ist, dann wird vermutlich irgendwann der OGH dafür eine verbindliche Frist festlegen, bis zu der die entsprechenden Gutachten zu erbringen sind und vielleicht auch Deine Strafmandate, aber nur die von Dir auch bekämpften, aufheben - oder eine andere, sinnvollere Regelung für diese Fälle beschließen.  ;-)

lg
mIstA
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