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KCN-Computer
03.01.2004, 15:20:32
Den Gipfel der Frechheit eines Händlers habe ich am 27.11.2003 erlebt. Am Vortag (26.11.2003) habe ich eine Gehäuse ohne Netzteil gekauft, bei KCN-Computer, Hamm. Es sollten darin alte Teile eines 600er Athlon eingebaut werden, der als Ersatzrechner dienen sollte. Es hat sich beim Einbauen des Boards leider schon ein Problem ergeben. Eine Befestigungsschraube, die den Abstand vom Board zum Gehäuse sicherstellt, konnte nicht in das vorgesehen Gewinde eingeschraubt werden. Also bin ich tagsdrauf wieder hin zum Händler und wollte dies reklamieren. Sofort wurde ich mit dem Vorwurf konfrontiert, dass ich die Schraube überdreht habe, dabei hat sich der Händler nicht einmal die Mühe gemacht, sich das Gehäuse mal anzusehen und versucht die Schraube einzusetzen. Desweiteren argumentierte er, dass nicht alle Schrauben mit der Hand einzudrehen sein könnten, dass man gegebenenfalls besonderes Werkzeug, welches er in der Werkstatt hat, benötigt. Ich hatte ihn gebeten, mir die Schraube einzusetzen, das lehnte er ab. Er hätte jetzt dazu keine Lust. Also bat ich ihn, mir dieses Werkzeug kurz zur Verfügung zu stellen, auch das lehnte er ab: "Sie kriegen mein Werkzeug nicht." Die Situation eskalierte und der Händler machte von seinem Hausrecht gebrauch und forderte mich auf die Räume zu verlassen. Ich war natürlich nicht bereit ohne eingeschraubte Schraube und damit ein dem Zweck eines Gehäuses, nämlich die Möglichkeit des Einbaues einen Boards, den Laden zu verlassen. Daraufhin drohte er mir mit Alarmierung der Polizei. Auch davon lies ich mich nicht beeindrucken. Also kam auch die Polizei. Die Herren wiesen sich aus und ich beugte mich der Staatsmacht erhielt Hausverbot und verliess den Laden.

Ich denke, es wäre einfach mal an der Zeit, den "Service" von Händlern mal zu untersuchen. Wochen- bis monatelanges warten auf Ersatzlieferungen bei Garantiefällen und das Erteilen von Hausverbot um sich der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zu entziehen, was muss man sich denn alles noch gefallen lassen?

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Re(8): KCN-Computer
05.01.2004, 18:08:03
@GrummelGrumpf

Ich finde es toll, dass mein Erlebnis hier so angeregt diskutiert wird. Möchte aber noch mal was dazu sagen:

Die Schraube, um die es ging, ist eine der Schrauben, die man einsetzt, BEVOR man das Board einsetzt, das sind kleine etwa 1 cm hohe sechseckige Schrauben. An einem Ende ein kleinen Gewinde nach aussen, um es in das Gehäuse zu schrauben, am anderen Ende ein eingelassenes Gewinde, worin später eine andere Schraube von oben durch das Board festgeschraubt wird. Also eine Art Abstandshalter. Du weisst schon was ich meine. Wenn nicht hier ein Link http://www.checked4you.de/UNIQ1072767762206363644/
SES70195002/doc22167A.html

Das zweite Bild von oben beschreibt die von mir gemeinte Schraube auch als "Abstandshalter-Schraube".

Desweiteren bin ich keinesfalls handgreiflich geworden. Sicherlich hat nicht nur der Kunde Rechte, auch ein Verkäufer hat Rechte. Aber wo Rechte sind, bestehen auch Pflichten. Der Kunde hat die Pflicht den Kaufpreis voll zu zahlen. Der Verkäufer hat die Pflicht ein FEHLERFREIES Produkt zu liefern. Wenn nun aber das Produkt Fehler aufweisst, wie in meinem Fall, so hat der Verkäufer die gesetzliche Pflicht,  und der Kunde demzufolge das gesetzliche Recht, auf entsprechende Nachbesserung.

Weiterhin habe ich diese besagt Schraube GAR NICHT einsetzten können, sie liess sich ja nicht mit der Hand hineindrehen und mit Gewalt gehe ich nicht dran, dann hätte ich sie wahrscheinlich noch kaputt gemacht und es wäre ja mein Verschulden gewesen, dass das Gehäuse unbrauchbar wäre. Ich habe also die Schraube NICHT überdreht. Stattdessen, wenn Du genau liest, hat sich der Händler das Gehäuse überhaupt nicht genau betrachtet und mal einen Versuch unternommen die Schraube einzusetzen und hat mir VON ANFANG AN den unberechtigen Vorwurf gemacht, die Schraube überdreht zu haben.

Ich habe selbst schon an etlichen Servern von IBM, z. B. die X440, geschraubt. Ich weiss sehr wohl wie man eine Schraube in ein Gewinde einsetzt, bestimmt nicht mit Gewalt.

Aus meiner Sicht hat sich der Verkäufer völlig falsch verhalten. Es wäre ihm ohne grosse Mühe möglich und auch "zumutbar" gewesen, die Schraube einzusetzen mit dem von ihm genannten Werkzeug, das er in seiner Werkstatt besass. Aber er hatte keine Lust dazu, obwohl er zur Nachbesserung verpflichtet ist. Auch als ich ihn vorschlug es selbst zu machen und ich ihn bat mir dieses Werkzeug doch zu leihen, lehnte er ab. Stattdessen erteilte er mit Hausverbot und lies mich von der Polizei vor die Tür setzen.

Das ist natürlich ein einfacher Weg für einen Verkäufer mit einer Reklamation. Man beruft sich auf das Hausrecht und setzt die Kunden vor die Tür. Wenn das Schule macht, wow, dann gehen wir ja lustigen Zeiten in Deutschland zu.

Abschliessend:  Die Geschicht ist vollständig WAHR !!!!!!!!!

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