frage an alle rechtsanwälte!! *dringend*
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Re: frage an alle rechtsanwälte!! *dringend*
16.01.2004, 14:37:48
Also:
Ihr habt seit ca 2 Monaten einen GÜLTIGEN KAUFVERTRAG.
Und zwar in Punkto WARE als auch PREIS.
Wichtig ist nun ob ihr einen Übergabetermin (Liefertermin) ausgemacht habt.
Wenn ja:
War dieser Termin schon?
Wenn dieser Termin schon war...Wer war schuld daran, dass die Ware nicht übergeben wurde?
Wenn Du schuld warst: dann hast Du Pech und trägst auch das Risiko eines sogenannten "Untergangs der Ware"
Wenn ER schuld war: dann trägt genau ER dieses Risiko. D.h. solange du nicht grob fahrlässig gehandelt hast, als der PC "abbrannte", trägst er dieses Riskio (falls er den Übergabetermin nicht einhielt) und du kannst sogar das Geld fordern ohne dass er was bekommt.

Ich nehme aber an, dass leider noch kein Termin ausgemacht war bzw. dieser noch nicht verstrichen ist. Richtig?
Das würde bedeuten: Es handelt sich um einen Fall von "nachträglicher Unmöglichkeit"
Dafür gibt es verschiedene Lösungen. Keine davon erspart DIR Zusatzkosten.

Eine wäre, dass Du ihm die Differenz zwischen dem Preis den er Dir zahlen wollte und dem tatsächlichen Wert des Teils zahlen musst. Diese Differenz ist sogenannter "Nichterfüllungsschaden" (siehe unten)
Ist eine komplizierte Sache...:-)

Man Unterscheidet zwischen:
Nichterfüllungsschaden (Jener Schaden, der durch vertragswidrige Nichterfüllung der Leistungspflicht entsteht. Der Geschädigte ist so zu stellen, als ob ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.)

und

Vertrauensschaden (Schaden, der dadurch entsteht, dass jemand auf das wirksame Zustandekommen eines bestimmten Vertrages/Vertragsinhaltes vertraut hat und dieser nicht zustande kommt. Typische Vertrauensschäden sind zB die Kosten für die Vorbereitung des Vertrages oder im Rahmen der Vertragsverhandlung entstandene Reisekosten)

Abgesehen von dieser rein Rechtlichen Sache kannst Du dich vielleicht mit ihm gütlich einigen.

Hope this helps!

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