Kann man den Kaufsvertrag abbrechen ? Bitte lesen !
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Re(13): Kann man den Kaufsvertrag abbrechen ? Bitte lesen !
29.01.2004, 10:58:03
Hi

Solche Diskussionen in der Öffentlichkeit sind für Händler immer eine sehr heikle Sache, da man vielleicht falsch verstanden wird.

Es ist ja auch OK, wenn der Kunde etwas zurücksendet. Aber das Problem ist, dass jeder das Fernabsatzgesetz gerne zu seinen Gunsten auslegt :-)

In Österreich ist es da zum Glück etwas besser als in Deutschland.

In Österreich gilt: "7 Tage Rücktrittsrecht und in verkaufsfähigem Zustand."
Der Sinn des Fernabsatzgesetztes ist der, dass wenn jemand etwas "falsches" bestellt, d.h. sich beim Bestellen irrt, weil er die Ware eben nicht in Natura sieht, leicht vom Vertrag in geregelter Form zurücktreten kann. Man nimmt an, dass die Artikelbeschreibung im Internet so gut ist, dass der Kunde hier beim Kauf weiß was er da bestellt. Sollte dem aber eben nicht so sein, weil die Beschreibung schlecht war, dann sieht das der Kunde erst wenn er die Ware in Händen hält. Auspacken ist dafür jedoch nicht notwendig.
Ein "Testen" der Ware und dann zurückgeben, fällt also nicht unter das Onlinegesetzt.  
Das Fernabsatzgesetzt zieht ja auch nicht beim Abholen von einer Bestellung in einem Geschäft, da hier die Ware bzw. Verpackung vor dem Kauf bereist  überprüft werden kann, ob es das richtige ist.

Zum Thema "verkaufsfähiger Zustand" noch ein Wort.
Das definiert das Gesetzt nicht näher. Es ist aber logisch, dass nur Originalverpackte Ware als "neu" zum normalen Preis verkauft werden kann.

Der Kunde würde sich ja auch zurecht beschweren, wenn er eine bereits geöffnete Ware zugesendet bekommt. Was soll der Händler also mit offener Ware anfangen?

Da gibts eben nur 3 Möglichkeiten.
1.) Rücknahme nur wenn Ware original verpackt und versiegelt.
2.) Verkauf von offener Ware als neu.
3.) Verkauf der offenen Ware unter Wert

Ich habe mich für die Variante 1 entschieden.
So verlässt meine Firma nur original verpackte Ware.

Variante 2 würde die neuen Kunden verärgern, und Variante 3 ist kaufmänisch nicht vertretbar.

Und wegen der Kosten.
Es ist richtig, dass Online-Händler kein Lokal haben, aber im Vergleich zum Gassen-Lokal höhere Telefonkosten / Verkauf  da ja der "Laufkunde" wegfällt, und das Büro muss ja auch bezahlt werden.
Der Unterschied liegt in der Miete, die bei einem Büro günstiger ausfällt, aber das sind keine großen Summen (kommt natürlich aufs Lokal an).  Die großen Kostenfaktoren stecken in Österreich immer noch in den Personalkosten, und die hat ein Online-Händler genauso.

T.

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