Auftragsbezogene Bestellungen
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Re(3): Auftragsbezogene Bestellungen
17.02.2004, 21:18:23
Das Gesetz sagt dazu:

  (2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag
nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die
Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei
Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses.

  (3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d
Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei
Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer
seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt
mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den
Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des
Rücktrittsrechts.

  § 5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
  1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher
     gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen
     (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird,
  2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung
     der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen
     Einfluß hat, abhängt,
  3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die
     eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
     die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
     geeignet sind, die schnell verderben können oder deren
     Verfallsdatum überschritten würde,
  4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die
     gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
  5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von
     Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
  6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
  7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1
     und 2).

  § 5g. (1) Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so
hat Zug um Zug
  1. der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu
     erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten
     notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
  2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und
     dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung,
     einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene
     Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die
     Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist
     für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

  (2) An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten
der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies
vereinbart haben.


Ganz oben die GÜLTIGEN Fristen für eine Rücksendung. Ganz unten: Zu der Kostenvereinbarung lese man die AGB.

Zum Rest sei zu sagen, dass auch ein Käufer ein gewisses Maß an Anständigkeit mitbringen darf. ;) Es zwingt Dich doch keiner, bei jemandem zu kaufen, der Dir ohnehin schon VORHER ganz deutlich und unmissverständlich mitteilt, dass sein Lieferant kein Verständnis für Rücksendungen von sehr teuren und schlechtgängigen Produkten aufbringen kann.

Korrekt wäre es, würde der Händler in solchen Fällen einen Fernabsatzauftrag nicht (aber einen Geschäftskauf sehr wohl) annehmen oder das Produkt gänzlich aus dem Webshop entfernen, so es sich um einen reinen Onliner handelt.

GrummelGrumpf
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Re: Auftragsbezogene Bestellungen
17.02.2004, 21:36:51
Das ist eine ähnliche Frage wie: Können Händler-AGBs die Rechte des Konsumenten z.B. FAG, KSchG, ... einschränken?
Die Antwort lautet schlicht und einfach: Nein!

Nachzulesen auch in unseren AGBs: Punkt 15
... werden die Rechte von Verbrauchern nicht eingeschränkt. Soweit einzelne Bestandteile zwingenden gesetzlichen Regeln widersprechen, so treten letztere an deren Stelle...

Was will der Händler also mit diesem Text bezwecken? Ganz einfach:

1. Eine Bestellung des gekennzeichneten Artikels von allen Kunden die nicht als Verbraucher im Sinne des KSchG gelten, ist verbindlich. Auftragsstorno und Rückgabe sind ausgeschlossen.

Wer ist Verbraucher?
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. (Da kann es im EDV Bereich schon den einen oder anderen Grenzfall geben).

2. Dem mündigen Verbrauchen möchte der Händler zu verstehen geben, dass er dieses speziell gekennzeichnete Produkt nicht unbedingt "mutwillig" zur Ansicht bestellen sollte.

3. In manchen Fällen werden Geräte auch erst nach Kundenbestellung produziert. (z.B. HP Rechner). Das heißt, dass die Konfiguration ähnlich wie bei einem Neuwagen vom Kunden bestimmt wird und das Gerät dann auch tatsächlich so gefertigt wird. Da wird wohl der folgende Text greifen: "Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind ...".

Wenn also ein Verbraucher schon vor dem Kauf etwas unsicher sind ob Ihnen das Gerät gefällt (oder ob er es wirklich behalten will), dann halte ich persönlich mehr davon das "Objekt der Begierde" im Fachhandel anzusehen, zu probieren und vielleicht auch dort zu kaufen. Warum soll sich der Verbraucher und der Händler die "Hin- und Herschickerei" (Versandkosten und Transportrisiko) und mögliche Diskussionen um Abschläge, Gebrauchspuren usw. antun.

MfG
Wolfgang Schauer


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