Irrtümlich falschen Controller gekauft
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Re(2): Irrtümlich falschen Controller gekauft
v2
19.02.2004, 10:11:38
ein Umtauschrecht das es nicht gibt?

http://www.arbeiterkammer.at/www-579-IP-4858.html

AK Tipps: Was gilt beim Umtausch?  

  27.12.2002

Gerade nach Weihnachten wird viel umgetauscht, weil das Christkind nicht das Passende gebracht hat. Konsumenten haben kein gesetzliches Umtauschrecht, sagen die AK Konsumentenschützer. Es ist ein reines Entgegenkommen des Händlers. Konsumenten müssen den Umtausch ausdrücklich vereinbaren. Eine Bestätigung auf der Rechnung samt Umtauschfrist genügt. Manche Unternehmen räumen einen Umtauch von sich aus ein. Daher: Rechnung immer aufheben und nötigenfalls darauf Umtauschrecht sichern lassen!
Der Pullover passt nicht oder die Farbe des Skianzuges ist doch nicht die Richtige. Beim Umtauschen ist wichtig, dass die Ware noch unbenutzt ist. Heben Sie auch die Originalverpackung auf, raten die AK Konsumentenschützer.
Ist ein Produkt defekt, wie zB ein neu gekaufter DVD Player, der einfach nicht laufen will, dann sind Konsumenten nicht auf Umtauschen aus Gefälligkeit angewiesen. Dann gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht, die seit heurigem Jänner von einem halben Jahr auf zwei Jahre ausgeweitet wurde. Bewegliche Waren muss der Händler bis zu zwei Jahren nach dem Kauf kostenlos reparieren, das Geld dafür zurückgeben oder eben umtauschen.
Gutschein unterm Christbaum – was gilt?
- Gutscheine sind – wenn kein Datum drauf steht – 30 Jahre lang gültig. Eine vertragliche Verkürzung der Gültigkeitsdauer ist möglich. Oft haben Gutscheine Einlösungsfristen von einigen Monaten aufgedruckt. Zu kurze Fristen sind unzulässig.
- Gutscheine gegen Bares ist grundsätzlich nicht möglich. Es können die Waren oder Dienstleistungen aus dem jeweiligen Sortiment gekauft werden.
- Kostet das Produkt weniger als der Gutscheinwert ist, dann bekommen Sie für den Restbetrag einen neuerlichen Gutschein.
- Gutscheine können – wenn sie namenlos sind - von jedem Inhaber eingelöst werden.
- Ein Gutschein ist zwar grundsätzlich 30 Jahre lang gültig. Geht das Unternehmen in der Zwischenzeit pleite, kann aber auch ein noch gültiger Gutschein wertlos werden.  


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