Gesetzeslage bei (Raub-) Kopien
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Re: Gesetzeslage bei (Raub-) Kopien
naja , ist nicht so einfach...
28.11.2000, 20:50:54
das ist alles nicht so einfach. es gibt mehrere rechtsgebiete, die
betroffen sein können: das gerichtliche strafrecht (das ist das
härteste), aber raubkopien können sehr wohl auch in das
handelsrecht, genauer in das urheber- bzw. patentrecht
hinüberschlagen.
Wenn man in den sog des gerichtlichen strafrechts gerät, dann hat
man ein strafverfahren (das ist das mit staatsanwalt und so..)
hängen. in frage kommen einige StGB (= strafgesetzbuch) paragraphen:

das problem ist, daß der ganze bereich computer und internet nicht
kodifiziert ,dh. gesetzlich erfaßt ist - ES GIBT KEINE GESETZLICHEN
REGELUNGEN GENAU DAFÜR -  und man daher mit den bestehenden regeln
auskommen muß. Wenn man Raubkopien herstellt, ist Diebstahl
fraglich, wobei ich glaube, daß das eher nicht zum Zug kommt. Wenn
man jemanden aber zB gefälschte Sachen als echte Ware verkauft, ist
man wegen Betrug (§146) strafbar!
Ansonsten ist das, wie bereits erwähnt, eine Randsache: man erfüllt
nirgends genau den Tatbestand (Voraussetzung für die Strafbarkeit),
könnte aber doch unter einige Delikte rutschen, was ich aber eher
für unwahrscheinlich halte.
Anders ist die Situation im Urheberrecht: Das Urheberrecht schützt
das Recht des Urhebers, dh. spricht ihm im Normalfall die
alleinigen Rechte am Produkt zu..
Die Folge: Er kann gerichtlich (diesmal kein Strafrecht, sondern
ein Streit von zwei Anwälten) gegen jemanden vorgehen, und dieser
wird dann, wenn er wirklich das Urheberrecht verletzt hat, zu hohen
Geldstrafen verurteilt..
aber mehr weiß i nimmer, die Prüfung aus Handelsrecht ist schon zu
lange her...
hoffe damit ein wenig geholfen zu haben.
mfg
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Re: Gesetzeslage bei (Raub-) Kopien
Fly
28.11.2000, 22:13:20
Hmm... na mal sehen ob ich's noch zusammenbring...

Grundsätzlich ist's so, daß Du von von Dir lizenzierter Software
(=original gekaufter SW) Kopien für Deinen eigenen Gebrauch
herstellen darfst (damit z.B. die Original-CD nicht hin wird). Du
darfst sie jedoch nicht weitergeben, noch darfst Du bei 'nem Kumpel
Dir 'ne Kopie seiner CD ziehen. Wenn Du die Software verkaufst (was
streng genommen eigentlich auch nicht erlaubt ist), musst Du alle
Kopien entweder dazugeben oder vernichten. Ferner darfst Du die
Software nicht verändern ("cracken"), oder Programme zum Verändern
von urheberrechtlich geschützter Software ("cracks") dazu einsetzen.
Und GANZ aus is' mit der Freundschaft bei den Softwarehäusern,
wennst mit der illegal kopierten Software auch noch handelst (da
werden's, verständlicherweise, echt sauer und reagieren auch
entsprechend).

Ob nun JEDER die neuesten Programme hat, sei dahingestellt. Das
Kopieren urheberrechtlich geschützter Software ist, im grossen und
ganzen, illegal und die entsprechenden Hersteller können (wenn'st
erwischt wirst) Schadensersatz verlangen und Dich strafrechtlich
verfolgen lassen. Machen's aber normalerweise nur, wennst damit
gehandelt hast und ganz besonders wennst so getan hast, als ob's
"echte" Lizenzen wären (da kommt gewerbsmässiger Betrug und
Fälschung noch dazu). Könnt mir aber vorstellen, dass derzeit,
ähnlich Musikbranche und MP3, ein Hardlinerkurs gefahren wird und
Exempel statuiert werden sollen... jedenfalls könnten sie's
durchaus, und die halbe Million halte ich nicht mal für so
unmöglich...

Bei Downloadsoftware schaut's anders aus. Selbstverständlich sind
"warez" und ähnliches (also Seiten, wo Du kommerzielle Software ohne
dem Hersteller was zu zahlen runterladen kannst) auch illegal
(schliesslich ist alles was Spass macht und Geld spart illegal).
Anders schaut's mit sog. "Shareware" aus, also dem Zeug, das Du auf
tucows, download.com usw. bekommst. Hier darfst (und sollst) Du sie
(die Shareware version, wohlgemerkt, nicht die registrierte)
verbreiten, darfst dafür allerdings nichts, oder bestenfalls die
"Kopierkosten" verlangen. Und dann gibt's noch "Freeware", die Du
ebenfalls kopieren, weitergeben, auf CDs brennen usw. darfst.

Ich denk' mal, das wär' so's Wichtigste. :)
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