B2C Auktion - Mindestpreis
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B2C Auktion - Mindestpreis
26.03.2004, 09:54:45
Ich weiß zwar nicht ob es bei Ebay usw. die Möglichkeit eines "Mindestpreises" auch gibt, aber ....

Also konkret geht es um folgendes Ding: http://www.testauktion.geizhals.at/cgi-bin/auktion/item.pl?item=9  (ja, nennt mich nun ruhig trotzig :-P)

Die Auktion wird um einen Euro gestartet - ok, das schaut ja schon mal gut aus. Dann steht in roter Schrift das der "Mindestpreis" nicht erreicht ist. Darunter befindet sich die "sofort kauf" Option, bei der steht, das diese erlischt sobald der "Mindestpreis" erreicht ist. Somit dachte ich, das sich der Mindestpreis auf diese Option (ob sie angeboten wird oder nicht) bezogen ist. Dem ist anscheinend jedoch nicht so. Was habe ich nun gelernt
*) der Ausrufungspreis ist sobald es einen Mindestpreis gibt eine reine verars....
*) selbst wenn das Gebot höher als der Mindestpreis ist/wäre bringt es anscheinend nichts, wenn man alleine bietet (da somit der Preis niedrig bleibt und den Mindestpreis nicht übersteigt).
*) ich werde mich von solchen Auktionen in Zukunft fern halten.


Ich dachte immer das Auktionen unter amderem auf dem Prinzip basieren das der Käufer denkt er habe ein Schnäppchen erworben. Durch diesen Mindestpreismechanismus kann man von Seiten des Verkäufers dies wunderschön verhindern (und das ohne gegen die Richtlinien zu verstoßen). Für den Verkäufer (Business) ideal, für den Käufer (Customer) jedoch nicht - soviel zu B2C.

mar99


Das ist der ganze Jammer, die Dummen sind immer so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.
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Re(4): B2C Auktion - Mindestpreis
26.03.2004, 17:27:39
Na gut, das man den Monitor nicht um einen Euro bekommt war mir dann doch klar, ganz so naiv bin ich dann doch nicht :-)

> So kann es nicht sein weil dann ist der Start bei 1 ja völlig unsinnig.

Naja, kommt auf die Perspektive drauf an. Für den Händler ist es optimal. Er bringt möglichst viele Leute zu seinem Produkt. Dies hat wahrscheinlich einen höheren Preis zur Folge. Das alles macht er natürlich ganz ohne Risiko, da er den Mindestpreis so wählen kann sodaß er das Produkt sicher nicht zu günstig abgiebt und vielleicht finden sich ja zwei Leute die dann in den "Auktionsrausch" kommen und somit verdient er gutes Geld.
Mit der "Sofort-Kauf" Funktion kann man noch weiter einen vermeindlich "normalen" Preis anbieten. Unter dem Motto, solange es noch unter diesen Preis ist schaut es für den Kunden noch zusätzlich günstig aus. Das dieser Preis im konkreten Fall um 50 Euro teurer ist als ein neues Gerät (es wurde ein gebrauchter versteigert) kann man noch verkraften solange man sich zuvor informiert.

Für die Kunden - nun ja, hier kann ich nicht wirklich Vorteile finden. Ok, die Motivation für den Verkäufer die Auktion zu manipulieren sinkt, da er sowieso sein minimalen Wunschpreis angeben kann. Das würde zwar auch gehen wenn dies der Startpreis wäre, aber naja....
Sonst sehe ich für den potenziellen Käufer eigentlich nur Nachteile und sei es nur das er die Zeit umsonst investiert hat.

Auf der Auktionsseite findet man (mit der Suchfunktion) natürlich auch keine Hinweise was es mit diesen Mindestpreis auf sich hat. Das sich hier von GH dazu niemand äußert, na gut, dazu gibt es von mir lieber keinen Kommentar...

mar99



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Re(13): B2C Auktion - Mindestpreis
28.03.2004, 00:41:22
> Das führt den Sinn der Internetauktionen ad absurdum.
> Wenn es schon so eine Funktion gibt, die sagen wir mal "nicht grade
> vorteilhaft" für den Bieter ist, soll der wenigstens gleich wissen wie hoch
> dieserMindestpreis ist.
> Dann kann sich jeder gleich ein Bild davon machen, ob er den Artikel um den
> Preis ersteigern will.

Ich verstehe diese Argumentation nicht ganz.

Der Bieter hat die Möglichkeit, ein Gebot abzugeben - d.h. mitzuteilen, wieviel er für den Artikel bezahlen würde.

Der Verkäufer hat die Möglichkeit, einen Mindestpreis anzugeben, d.h. den Preis, um den er auf jeden Fall verkaufen würde.

Wenn der Bieter den Mindestpreis nicht bezahlen will, entsteht auch keine Verpflichtung dazu. Du argumentierst, daß sich das Verhalten des Bieters ändern würde, wenn er den Mindestpreis kennen würde. Das ist nicht ganz logisch, wenn man davon ausgeht, daß der Bieter wirklich nur wie es eigentlich sein sollte sein Gebot anhand seiner Preisvorstellungen abgibt. Was genau willst du argumentieren? "Ich würde nicht €20 bieten, wenn ich wüßte, daß der Verkäufer einen Mindestpreis von €100 angegeben hat"? Wenn du ohne Kenntnis dieser Tatsache €20 bietest, macht das für dich keinen Unterschied - außer, daß du doch ein Gebot abgegeben hast (furchtbar aufwendig) und der Verkäufer nun weiß, daß jemand €20 dafür bezahlen würde (das rechtfertigt deinen Aufwand IMHO). Negative Folgen gibt es keine.


Marinos J. Yannikos <mjy@geizhals.at>


EU-Recht im 21. Jhdt.: Bewährungsstrafen für Körperverletzung mit Todesfolge, Haftstrafen für Raubkopierer ...

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Re(16): B2C Auktion - Mindestpreis
28.03.2004, 21:39:48
An dieser Stelle werf ich amal meine EUR 0,99 in den Thread (schwer hoffend, dass der Mindestpreis deutlich darüber liegt und ich nicht irrtümlich was ersteigere |-D )



Also, auch ich finde es höchst widersinnig, wenn ein Anbieter einen nicht sichtbaren Mindestpreis definiert und somit eine Auktion nichtig ist, wenn sie nicht nach seinen Vorstellungen verläuft.
Hier könnte man ruhig böse spekulieren:
Ein Anbieter hofft darauf, wenn er Ware um EUR 1,- Eröffnungsangebot einstellt, würde sich die Schar der Bieter reinsteigern und gegenseitig hochschaukeln, bis das Bestgebot schliesslich fett über dem regulären Listenpreis einer Ware liegt.
Passiert dies nicht, kann er problemlos einen Rückzieher machen und probiert's halt nächste Woche auf's neue - vielleicht ist dann Vollmond o.ä. und die Bieter sind "ausflipp-freudiger".

Meines Wissens ist dies auf z.B. eBay explizit nicht zulässig. Niemand kann dort einen Artikel um z.B. EUR 1,- Eröffnungsgebot einstellen und bei einem Endgebot von EUR 17,45 meinen: "Also da hatte ich mir schon deutlich mehr erwartet: Ich verkaufe NICHT." (Wurde meines Wissens insbesondere gerne von Händlern versucht, nicht etwa von Privatanbietern).
Hat ein Anbieter nunmal EUR 1,- als offizielles Eröffnungsgebot angegeben, dann hat er auch alles über diesen 1,- als Auktionsresultat zu akzeptieren - was soll der Unsinn, es gäbe einen anonymen Mindestpreis?

"Daß er (Käufer) davon "nix hat", ist noch keine negative Folge."

Ist es IMHO in soferne, alsdass er bei weniger Auktionen mitbietet. Wenn er kalkuliert, dass er bei einer Auktion mit z.B. EUR 250,- als Bestbieter den Zuschlag bekommen wird, ist dies als Budget nicht verfügbar, um bei einer anderen Auktion mitbieten zu können.
Um beim konkreten Fall zu bleiben: Ggf. wird in dieser anderen Auktion exakt der gleiche Artikel angeboten - nur von einem anderen Händler, dessen Mindestpreis unter dem unseres Schlaubergers liegt, der die erste Auktion eröffnet hat. Und bei jenem anderen Händler würde man um sein Gebot den Zuschlag bekommen, den der erste Händler ablehnt, weil's ihm zuwenig ist ...
--  
Streite dich nicht mit einem Deppen - er könnte dasselbe tun ... ;-)
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Re(17): B2C Auktion - Mindestpreis
28.03.2004, 22:17:18
> Ist es IMHO in soferne, alsdass er bei weniger Auktionen mitbietet. Wenn er
> kalkuliert, dass er bei einer Auktion mit z.B. EUR 250,- als Bestbieter den
> Zuschlag bekommen wird, ist dies als Budget nicht verfügbar, um bei einer
> anderen Auktion mitbieten zu können.

Das gilt ebenso bei Auktionen ohne Mindestgebot, da man überboten werden kann (man bietet dort auch EUR XXX,- ohne die Garantie, den Artikel um den Preis zu bekommen).

> Um beim konkreten Fall zu bleiben: Ggf. wird in dieser anderen Auktion exakt
> der gleiche Artikel angeboten - nur von einem anderen Händler, dessen
> Mindestpreis unter dem unseres Schlaubergers liegt, der die erste Auktion
> eröffnet hat. Und bei jenem anderen Händler würde man um sein Gebot den
> Zuschlag bekommen, den der erste Händler ablehnt, weil's ihm zuwenig ist ...

Den Zuschlag kann ein Händler nicht "ablehnen". Der User kann bei der ersten Auktion sein Gebot abgeben. Er sieht dann z.B., daß das Mindestgebot nicht erreicht wurde.  Das heißt, er bekommt den Artikel voraussichtlich nicht um den Preis und es besteht keinesfalls für ihn eine Pflicht, den Artikel zu kaufen. Dann kann er also bei der 2. Auktion dasselbe bieten. Wenn er dort das Mindestgebot erreicht, kann er die 1. Auktion künftig ignorieren (es passiert ihm nichts) und bei der 2. weiterbieten, als wäre es eine Auktion ohne Mindestgebot.


Marinos J. Yannikos <mjy@geizhals.at>


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Re(20): B2C Auktion - Mindestpreis
30.03.2004, 11:11:02
Da ich hier den Thread begonnen habe möchte ich dazu doch etwas sagen.


> Ich finde diese Diskussionen hier eigentlich völlig sinnlos!

Das finde ich zwar schade, aber nun gut. Die anderen Leute die hier mitdiskutiert haben sahen dies anscheinend nicht so.


> Akzeptiert es, so wie es ist, oder steigert weiter auf e-bay und 12sold.

Schau, ich bin jemand der etwas sagt wenn ihm etwas nicht passt, der auch den Mund aufmacht, wenn er einen (Verbesserungs?)Vorschlag hat. Die andere Möglichkeit wäre natürlich es genau so zu akzeptieren und wohin auch immer zu gehen. Ich bin jedoch der Meinung dass man gerade im Testbetrieb über solche „Probleme“ diskutieren sollte.


> Es zwingt euch ja niemand ein Gebot abzugeben, und wenn Ihr es doch machen wollt, dann habt Ihr die Bedingungen zu akzeptieren, so wie Sie sind, nichts weiter,...

Das ist klar dass uns niemand zwingt. Ich bin jedoch noch immer der Ansicht das hier im Forum durch die User schon so manches zum besseren Verändert wurde.
Wie man auch an den Reaktionen gesehen hat ist diese „Auktionsart“ hierzulande nicht so bekannt. So gesehen hat es zumindest diesen Sinn erfüllt, es aufzuzeigen und mögliche spätere Probleme zu vermeiden --> in meinen Augen kann man somit nicht von sinnlos sprechen.


> Bei E-BAY USA ist das nichts ungewöhnliches, und da alles was aus Amerika kommt, bei uns auch etwas Zeitversetzt anläuft, denke ich, das es auch bei uns funktionieren kann.

Das mag leicht sein das es bei uns genau so funktioniert – nur muss nicht alles was aus Amerika kommt auch gut sein. Außerdem wusste ich bis vor kurzen nicht, das dies möglicherweise aus Amerika kommt oder zumindest von ebay.com verwendet wird.


> GH macht das ja sicher nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern als Zusatzangebot für Händler, um diesen den Einstieg im Preisvergleich noch etwas schmackhafter zu machen.
Daher wird OTS auch nichts dagegen haben, da Privatpersonen hier nicht anbieten können, und die Händler sowieso schon eine beträchtliche Summe dafür bezahlen, hier gelistet zu sein.


Ob OTS etwas dagegen hat oder nicht, das ist wahrlich nicht das Problem über das ich mir den Kopf zerbreche. Klar, aufgrund der Kooperation gibt es ein paar Punkte die wohl beachtet werden sollen, aber die haben in dieser Diskussion bis jetzt wohl noch keine Rolle gespielt.
Zu dem Händler-Argument. Was hindert mich eigentlich das „Es zwingt euch ja niemand ein Gebot abzugeben“ von dir auf „Es zwingt dich ja niemand bei GH gelistet zu sein“ abzuändern? Nichts -  aber es würde uns nicht weiterbringen, darum lassen wir das lieber.

mar99


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Re(6): B2C Auktion - Mindestpreis
27.03.2004, 15:42:22
So wird das also gehandhabt.

Abgesehen das ich es so für total userunfreunlich (oder bezieht sich die oft zitierte Userzentrierung von GH in diesen Fall auf den Händler?) halte ein paar (verbesserungs?) Vorschläge.

Das wichtigst dürfte wohl sein zumindest in den FAQ auf der Plattform darauf hinzuweisen, was es hier bei einer Mindestpreisversteigerung alles zu beachten gibt. Derzeit liefert die Suchfunktion noch keinen einzigen Treffern. (--> was wurde da von der Herstellerfirma eigentlich gemacht?).
Es sollten also zumindest alle Auktionsarten erklärt werden. Wobei es zusätzlich dazu natürlich noch besser wäre es direkt auf der Versteigerungsseite (oder sonst wo) publik zu machen, da wohl nur die wenigsten die FAQ lesen.
Bis jetzt gibt es nur diesen Link zu der .com ebay FAQ im Forum, auf der .de Ebay Seite hab ich diese Möglichkeit nich einmal gefunden. Soweit hab ich dann leider nicht gedacht das ich genau dort zu suchen beginnen soll %-)

Diesen "*kann*" muss genauer definiert werden und natürlich auch in den FAQ usw. erwähnt werden. Wie lange später kann der Händler sagen das er das Ding doch verkauft? 1h? 12h? 1 Woche? --> Es muss eine maximale Grenze geben! (mögliche Folgen wurde weiter unten bereits angesprochen).

Der Text des Bestätigungsmails sollte möglicherweise noch etwas abgeändert werden:
Herzlichen Glückwunsch!

Sie waren der höchste Bieter bei folgender Auktion:

Auktion     : LG Flatron 1710B - TEST -
Auktions-ID : 9
Ihr Gebot   : Euro 108.00
Menge       : 1

Leider hat Ihr Gebot nicht den Mindestpreis des Verkäufers erreicht ...


Zuerst "Herzlichen Glückwunsch!" und danach noch die Mitteilung das der Mindestpreis nicht erreicht wurde - wenn man das berücksichtigt das der Artikel trotzdem verkauft werden kann macht es zwar vielleicht Sinn, trotzdem klingt es aber so "du hast zwar am Meisten geboten, aber ätsch betsch, du bekommst es nicht".

mar99


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Re(9): B2C Auktion - Mindestpreis
28.03.2004, 14:00:06
Bei e-bay USA ist das üblich.
Ich finde nichts schlimmes daran. Außerdem kann ja sowieso nur einer bei einer Aution einen Artikel bekommen, und wenn einer von euch den Mindestpreis nicht erreicht hat, dann ist das halt so, als wenn Ihr überboten worden seid. (In diesem Fall eben vom Händler)  Bei anderen Autionen ist es auch nicht gewährleistet, das man einen Artikel wirklich bekommt. Da kann der Verkäufer auch einen höheren Preis selber bieten, uns solange der nicht erreicht ist, steht auch ein niedrigerer Auktionspreis dort. Das ist zwar nicht ganz O.K., aber in der Praxis sicher manchmal üblich.
Bei GH kann der Händler das unterlassen, in dem er, um keinen Verlust zu erleiden, ein Netz einzieht(Mindestpreis), und Euch trotzdem den Spaß am bieten läßt.

- Ich finde die Sache mit dem Mindestpreis jedenfalls ehrlicher!

SEHT ES EINFACH SO, DAS IHR ÜBERBOTEN WORDEN SEID!
- Wie schon eingangs erwähnt bekommt ja auch nur einer das Produkt, und das heißt nicht automatisch, daß jeder zu einem €uro alles kaufen kann, sondern das man mit seinem Gebot etwas realistisch bleiben sollte.



HIER DER TEXT VON E-BAY:
Some auctions have a reserve price, a hidden minimum price, on their item.

How it works:
A reserve price is the minimum price a seller is willing to accept for the item.

As a buyer, you are not shown the reserve price, only whether or not the reserve has been met.

The seller is not obligated to sell the item if the reserve price is not met.

The winning bidder must meet or exceed the reserve price and have the highest bid.

When you're bidding in a Reserve Price Auction, bid as usual, entering the maximum amount you're willing to pay for the item. Watch the label next to the current price to see whether the reserve price has been met. Until you see that the reserve price has been met, there have been no successful bids in the auction. Once the reserve has been met, the item will sell to the highest bidder when the auction closes.

If your maximum bid is the first to meet or exceed the reserve price, the effective bid displayed will automatically be raised to the reserve price.


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