Software Tausch
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Re: Re: Re: naja
24.07.2001, 07:47:52
Und, da bin ich der Meinung, könnte man gegensteuern.

Derjenige, der das Produkt erzeugt, könnte z.B. die CD mit einem
Siegel in dessen Hülle verbannen.

Die Lizenzbedinungen auf einem Zettel beipacken und so weiter.

Ausserdem bin ich der Meinung, dass es dem Händler vollkommen
wurscht ist, ob du die CD kopierst oder nicht ...

%-)

PS.: Hab das schon öfters bei verschiedenen Händlern ausprobiert.
Auch bei Spielen und anderer SW.

Bei uns in Österreich gibts da noch eine andere Gesetzes Klausel,
die NUR für SOFTWARE besteht. Glücklicherweise kennt diese Klausel
von den Konsumenten fast niemand. Meist auch nicht die Angestellten
einer Firma. Aber der Chefe sollte sie kennen.

Da steht drinnen, dass Software für eine bestimmte Zeit GETESTET
werden darf, und wenn man dann mit der SW nicht zufrieden ist, kann
man sie zurückgeben und zumindest eine Gutschrift verlangen, wenns
schon nicht das Geld zurück gibt.

Diese Klausel ist allerdings nur für Software gültig, die unter
MASSENSOFTWARE geführt wird. Das heisst, SW wie Games, BS, Office
und ähnliches. Von dieser Art von SW kann der Konsument
zurücktreten wenns sie ihm nicht gefällt. TATSACHE.

Das ganze gilt jedoch nicht für SW die extra für jemanden
angefertigt wurde, denn solche Projekte sind Vertraglich
abgesichert.

Nun, wenn man sich bis in die Geschäftsführer - Ebene hinaufwagt,
und man dann hart bleibt, bekommst meist dein Geld zurück bzw. eine
Gutschrift (meistens eher Geld, kommt darauf an, wie alt die SW
ist).

Allerdings benötigst du einen Ausweis mit, denn deine Personaldaten
werden aufgenommen. Einziges Manko. Denn die Firma nimmt sich das
Recht heraus, dass du die SW zurückgegeben hast, und wenn du
sie "SICHERHEITSKOPIERT" hast, und das Original nimma besitzt,
machst du dich STRAFBAR ...

Irgenwo im Gesetz steht die Frist drinnen. Glaube die ist so ca. 1
Monat. Bin mir nicht 100%ig sicher.

UND wenn jetzt einige Leut glauben, das ist ein *piep* denn der
Y e LL o W   verzapft, dann soll er/sie glauben, was er/sie will.

Bei mir hat es bis jetzt immer funktioniert, wenn ich was
umtauschen wollte. Nur hart muss man halt bleiben, und lasst den
Konsumentenschutz nicht bei den Angestellten raus. Vergesst die,
die dürfen nix zurücknehmen (ausser sie sind gut aufgelegt, also
eher ned ...). Der Abteilungsleiter habt meist auch nix zum
sagen ...

Naja, wems der Aufwand wert ist, der kanns ja tun ... %-)
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