Gewährleistungsverkürzung erlaubt?
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"Bastlerware" das könnte man ja direkt so auslegen...
08.07.2001, 09:28:07
Dann müßte man eigentlich jede PC-Komponente als
solche "Bastlerware" deklarieren.

Es sind ja nur Bastler und kein Fachpersonal (mit
entsprechenden Kenntnissen über statische Entladungen und den
entsprechenden Regelungen (CE, ÖVE) für elektronische Geräte) was
an den PC's rumschrauben.

Da hört man Sie meckern schon ;-) "Ich baue seit 10 Jahren an PC's
herum"  trotzdem ist er kein zertifiziertes Fachpersonal

wo daraus folgt das alles was er kauft "Bastlerware" ist >:-D

Ausgenommen komplett PC's vom "Fachmann" mit entsprechender
Ausbildung und Zertifikat. Dafür kannst den PC auch dann mit dem
bösen "Pickerl" versiegeln, damit ja auch kein Bastler und Wannabe
Elektroniker am PC rumpfuscht. Falls er das tut ist Gewährleistung
erloschen.

Müsste man direkt einführen das jeder Käufer von PC-Hardware welche
er selbst assembliert so Art "Nachweis" erbringen muß das er alle
technischen Mittel + Wissen hat einen PC ordnugsgemäß zu
assemblieren.
Das wird teuer wenn man hier aufzuzählen beginnen würde was dafür
notwendig ist an Gerätschaft.

Seltsam wird doch eh bei elektronischen Bauteilen (denke nur an die
AGB von Conrad, RS u.s.w) angewandt müsste auf PC-Hardware auch
gelten.
Genauso veränderlich vom Konsumenten welcher nichteinmal die Mittel
aus sicht der Prüfungsstellen hätte.


So würden auch die 1000 Händler und Billigstanbieter vom Feld
verschwinden und die "dies" können bleiben, welche jetzt als
"sau teuer" abgestempelt werden.

Hätte als für beide Seiten erhebliche Vorteile >:-)

Der Konsument bekommt bei PC-sets keinen Schrott mehr der nach 3
Monaten oder früher den Geist einfach so mal aufgibt.

Der Händler kann den Gewährleistungsansprüchen von den Konsumenten
effektiver gerecht werden.



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....
Re:
Stan
09.07.2001, 19:01:00
Lieber Dragon

bezugnehmend deiner Aussage
"Dafür kannst den PC auch dann mit dem
bösen "Pickerl" versiegeln, damit ja auch kein Bastler und Wannabe
Elektroniker am PC rumpfuscht. Falls er das tut ist Gewährleistung
erloschen."

ich kann mir nicht vorstellen das du deinen PC (sofern kein
leasinggerät [werden ja modern mitlerweile]) dir jemand verbieten
kann dein Gerät zu öffnen.

Also ich zB habe mir ein neues auto gekauft
darf ich jetzt die Motorhaube nicht öffnen? ist meine Garantie dann
weg?

es sieht so aus das meisst dieses "Pickerl" ja verbunden mit einem
Vorortservice ist.
Sprich das Pickerl ist eine Abschreckungsmassnahme.
Sicherlich kann dir jedoch dadurch nachhaltig ein SChaden enstehen
wenn du es entfernst.

Aber sicher nicht der des Garantieverlustes.
Es wäre ja noch schöner wenn mein PC mit 3 Jahre Garantie nur vom
Verkäufer aufgerüstet werden dürfte.

Das problem ist wenn das Gerät defekt ist und du deine
Gewährleistung wahr machen willst, der Techniker sieht das Pickerl
ist beschädigt und im Gehäuse hat irgendwer versucht die CPU mit
Hammer und Meisel aus der FAssung zu bekommen.

Dann musst du nachweisen das du dafür nicht verantwortlich bist.

Davon abgesehen, hast du schon mal einen HW-TEchniker mit
Certifikat gesehen ich nicht
wie sehen diese aus und wa haben diese denn für eine ausbildung?
die des Mechatronikers? gibts erst seit ca. 3Jahren als Lehrberuf.

Ich selbst arbeite seit 10 Jahren in der Branche und lange Zeit
davon als EDV-Techniker und das bei einigen Firmen dessen Namen dir
sicherlich auch ein Begriff sind. Jedoch habe ich kein Zertifikat,
zumindest keines welches die Hardware betrifft. Mein CNE, MCP
befähigen mich dazu sicherlich nicht.

Du siehst alles ist nicht so tragisch wie es auf den ersten Blick
aussieht. Jedoch hast du recht wenn MöchtegernSchrauber auf PC´s
losgelassen werden. Das Zusammenbauen eines PC unterscheidet die
Profis (welche dies beruflich betreiben und lächerliches Geld
kassieren) und den Hobbybastler nicht wirklich.
Man darf dies sicherlich nicht vereinheitlichen, aber den Profi
unterscheidet nur die Geschwindigkeit welche er auf Grund seiner
Erfahrung hat. Diese kommt Ihm dann auch zugute wenn mal was nicht
geht. wenn das "Kistl" dann nicht innerhalb von 10 min. geht wird
es unrentabel.
Bei assemblierungspauschalen von 250.-- ATS und weniger pro Gerät
ist auch nicht mehr drin. Daher wird die Qualität der TEchniker
auch immer mieser. Der Hobbybastler versucht vielleicht das ganze
Wochenende den Fehler zu finden, der Profi nicht.
Der hat GottseiDank sein Lager und tauscht aus.
Ich selbst kann sagen dass ich ein 08/15 Gerät in 15 min Fertig
habe. Auspacken der Komponenten und installieren von Win inkl.
Klingt unglaublich aber ist Möglich mit dem richtigen Werkzeug und
der Möglichkeit. Oder glaubst du das ein Betriebssystem immer auf
alle Geräte frisch inst. wird. DAfür gibt es imagekopien und
dergleichen. Daher sind die "Profis" sicher besser, aber nur
aufgrund von erfahrung und den Möglichkeiten.

Nichts desto Trotz. dein Beitrag beinhaltet zu einem Teil die
Wahrheit.

Aber in einem Forum wird die Ansicht über Profis und nicht Profis
nie auf einen Nenner gebracht werden können.
Und es wird immer ein paar Leute geben die meinen Ihre 10 Pc die
sie schon gebaut haben befähigen sie sich als Profi anzusehen.
Dies mag im Freundeskreis funktionieren.
Aber der alltag eines Techniker sieht anders aus.
Wenn man so an die 12000 PC´s in seinem Leben gebaut hat sieht man
das anders. und selbst ich lerne täglich dazu.
Wissen tut keiner alles. von den 100% weiss ich vielleicht 5%
dies ist aber sicher 90% mehr als der Rest der 95%

Daher---> wer keine Ahnung von Pc´s hat sollte sich auf das
bedienen der Geräte beschränken, und nicht aufs basteln.


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.....
Re: Garantieverlust?
09.07.2001, 21:26:40
Lieber Stan,

Du magst ein hervorragender Techniker sein, als Jurist solltest Du
Dich aber eher nicht bewerben.

"Dafür kannst den PC auch dann mit dem bösen "Pickerl" versiegeln,
damit ja auch kein Bastler und Wannabe Elektroniker am PC
rumpfuscht. Falls er das tut ist Gewährleistung erloschen."

Diese Aussage ist falsch. Es kann die (immer freiwillige) Garantie
erlöschen, die Gewährleistung nur dann, wenn ein selbstverursachter
Fehler sichtbar wird. (Auf die Beweislast und deren Umkehr in naher
Zukunft möchte ich jetzt gar nicht eingehen.)

"ich kann mir nicht vorstellen das du deinen PC (sofern kein
leasinggerät [werden ja modern mitlerweile]) dir jemand verbieten
kann dein Gerät zu öffnen."

Nein, es verbietet Dir keiner. Nur ist die Gültigkeit der Garantie
u.U. (und völlig legal) mit Auflagen (z.B. Unverletztheit des
Garantiesiegels) gekoppelt. Das ist kein "Verbot". Du suchst es Dir
selbst aus.

"Also ich zB habe mir ein neues auto gekauft darf ich jetzt die
Motorhaube nicht öffnen? ist meine Garantie dann weg?"

Nicht durch das Öffnen der Motorhaube (kein Eingriff ins System)
erlischt die Garantie, sondern z.B. durch das eigenmächtige
Wechseln der Zylinderkopfdichtung. Die Gewährleistung bleibt Dir
aber erhalten, wenn Du nachweisen kannst, dass Du diesen Wechsel
fachmännisch durchgeführt hast (derzeit liegt die Beweislast bei
Dir).

Das Thema Gewährleistung/Garantie ist in diesem Forum zigmal
abgehandelt worden. Bei diesen Beiträgen findest Du auch Links zu
den Gesetzestexten und zu kompetenten Interpretationen desselben,
die als haltbare Belege dienen mögen, weil Du natürlich (;-)) einem
GrummelGrumpf nicht glauben kannst.

Bitte informiere Dich!

GrummelGrumpf

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