"Bastlerware" das könnte man ja direkt so auslegen...
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.  Re: Gewährleistungsverkürzung erlaubt?  (ApuXteu am 07.07.2001, 11:40:47)
...  Re: Re: Gewährleistungsverkürzung erlaubt?  (ich am 07.07.2001, 17:29:30)
.....  Re: Re: Gewährleistungsverkürzung erlaubt?  (Mike am 08.07.2001, 09:46:21)
..  Re: Re: Gewährleistungsverkürzung erlaubt?  (Klobürste am 07.07.2001, 17:07:49)
.  Re: Gewährleistungsverkürzung erlaubt?  (himem am 07.07.2001, 21:07:23)
...
"Bastlerware" das könnte man ja direkt so auslegen...
08.07.2001, 09:28:07
Dann müßte man eigentlich jede PC-Komponente als
solche "Bastlerware" deklarieren.

Es sind ja nur Bastler und kein Fachpersonal (mit
entsprechenden Kenntnissen über statische Entladungen und den
entsprechenden Regelungen (CE, ÖVE) für elektronische Geräte) was
an den PC's rumschrauben.

Da hört man Sie meckern schon ;-) "Ich baue seit 10 Jahren an PC's
herum"  trotzdem ist er kein zertifiziertes Fachpersonal

wo daraus folgt das alles was er kauft "Bastlerware" ist >:-D

Ausgenommen komplett PC's vom "Fachmann" mit entsprechender
Ausbildung und Zertifikat. Dafür kannst den PC auch dann mit dem
bösen "Pickerl" versiegeln, damit ja auch kein Bastler und Wannabe
Elektroniker am PC rumpfuscht. Falls er das tut ist Gewährleistung
erloschen.

Müsste man direkt einführen das jeder Käufer von PC-Hardware welche
er selbst assembliert so Art "Nachweis" erbringen muß das er alle
technischen Mittel + Wissen hat einen PC ordnugsgemäß zu
assemblieren.
Das wird teuer wenn man hier aufzuzählen beginnen würde was dafür
notwendig ist an Gerätschaft.

Seltsam wird doch eh bei elektronischen Bauteilen (denke nur an die
AGB von Conrad, RS u.s.w) angewandt müsste auf PC-Hardware auch
gelten.
Genauso veränderlich vom Konsumenten welcher nichteinmal die Mittel
aus sicht der Prüfungsstellen hätte.


So würden auch die 1000 Händler und Billigstanbieter vom Feld
verschwinden und die "dies" können bleiben, welche jetzt als
"sau teuer" abgestempelt werden.

Hätte als für beide Seiten erhebliche Vorteile >:-)

Der Konsument bekommt bei PC-sets keinen Schrott mehr der nach 3
Monaten oder früher den Geist einfach so mal aufgibt.

Der Händler kann den Gewährleistungsansprüchen von den Konsumenten
effektiver gerecht werden.



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....  Re:  (Stan am 09.07.2001, 19:01:00)
.....  Re: Garantieverlust?  (GrummelGrumpf am 09.07.2001, 21:26:40)
.....  5% Wissen  (Bucho am 13.07.2001, 17:49:29)
...  Re: Re: Gewährleistungsverkürzung erlaubt?  (Mike am 08.07.2001, 09:50:52)
.  Re: Gewährleistungsverkürzung erlaubt?  (silverhawk am 12.07.2001, 13:44:23)
 

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