F: Dialer eingefangen... :-(
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Re: F: Dialer eingefangen... :-(
03.07.2004, 11:04:03
> Wer hat schonmal eine Dialer-Rechnung erfolgreich beeinsprucht ?

Bekannte von mir haben sich auch einen eingefangen. Wir sind folgendermaßen vorgegangen:
.) Sie haben den Betrag der von der 0930 Nummer verursacht wurde NICHT bezahlt, also exakt diesen Betrag von der Rechnung abgezogen und nur den Rest bezahlt.
.) Wir haben ein einfaches Fax sowohl an die Telekom (0800er Nr. auf der Rechnung) als auch an die Regulierungsbehörde geschickt und Einspruch erhoben - aus heutiger Sicht ist aber wohl ein eingeschriebener Brief zu bevorzugen
.) Die Reg.beh. hat dann Infos geschickt wie man genau weiter vorgehen soll
.) Die Telekom hat den Einspruch bestätigt u. mitgeteilt daß kein technischer Fehler bei der Verrechnung vorliegt und der Betrag daher zu bezahlen ist
.) Wir haben einen weiteren Einspruch erhoben
.) Die Telekom hat angefragt ob sie den Namen des Anschlußinhabers (der die Re bezahlen soll) an das Unternehmen weiterleiten darf das die Nr. bzw. den Mehrwertservice betreibt. Damit würde die Telekom auch aufhören den Betrag einzuheben (bucht die bestehende Forderung per Gutschrift aus) und der Dienstbetreiber selbst müßte sich um die Eintreibung der Forderung kümmern.
.) Wir haben zugestimmt, die Telekom hat eine Gutschrift geschickt und fordert den Betrag damit nicht mehr ein
.) Nach einiger Zeit hat sich der Betreiber des Mehrwertdienstes gemeldet und eine 14-tägige Frist gesetzt, außerdem fordert er auch Mahnkosten etc. und droht natürlich mit einem Prozeß
.) Der Anschlußinhaber hat seinen Rechtsschutz informiert und einen Anwalt konsultiert, der meinte man sollte es auf die Klage ankommen lassen
.) ... seither nichts mehr gehört

Ein paar Fakten:
.) Während das Einspruchsverfahren bei der Telekom läuft darf der schuldige Betrag der beeinsprucht wird NICHT eingefordert werden, du mußt ihn daher nicht bezahlen solange das Einspruchsverfahren nicht abgeschlossen ist
.) Du solltest auf keinen Fall die gesamte Rechnung nicht bezahlen, die Telekom darf zumindest den Durschnittsbetrag der letzten drei Rechnungen einfordern, unabhängig vom Einspruchsverfahren - kommst du dem nicht nach kann der Anschluß gesperrt werden
.) Wenn das Einspruchsverfahren läuft und eine neue Telekomrechnung den in Frage stehenden Betrag und eventuell Mahnkosten fordert, ignoriere es und weise die Telekom auf das laufende Einpruchsverfahren hin
.) Solange du diese Punkte erfüllst darf dir die Telekom den Anschluß nicht sperren, also keine Angst

HTH und IANAL, daher übernehme ich keine Haftung für das oben geschriebene ;-)

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