Technik4Free und Gewährleistung?
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Re(2): Korrektur
09.08.2004, 00:24:41
Herrje, war das wirklich so unverständlich? :(

Also: Du hast vom "versteckten Mangel" gesprochen. Das impliziert, daß nur solche Gewährleistungsansprüche begründeten und umgekehrt "offensichtliche" nicht. Das ist aber falsch. Mangel bleibt nach dem "neuen" (seit 1.1.2002 geltendem) deutschen Kaufrecht Mangel, ganz gleich, ob er offensichtlich oder nicht ist. (Kenntnis eines Mangels schadet nur, wenn der Käufer diese vor Vertragsschluß erlangt)

Zur 6-Monate-Regelung der Beweislastumkehr:
Die Beweislast ist folgendermaßen verteilt: Der K trägt grundsätzlich (!) die Behauptungs- und Darlegungslast, daß ein Mangel vorliegt. Was ein Mangel ist, bestimmt §434 BGB. Dieser muß bei Gefahrübergang der Kaufsache (idR Übergabe) vorliegen. Das ist auch logisch: Wer etwa einen mangelfreien PC kauft, und anschließend das Gehäuse beschädigt, hat zwar ein mangelhaftes Gehäuse, allerdings lag dieser "Mangel" nicht bei Gefahrübergang vor.

Der Sinn von §476 liegt darin, eine widerlegliche (!) Vermutung darüber aufzustellen, daß bei Mängeln angenommen wird, daß diese schon bei Gefahrübergang vorlagen, wenn sie auftauchen. Fällt bei einem PC nach 4 Monaten der Kühler des Prozessors aus, so liegt ein Mangel vor. Gewährleistungsrechte greifen aber nur dann, wenn der Mangel bei Gefahrübergang schon vorlag, also die Ursache für den späteren Ausfall überwiegend schon in der Beschaffenheit der Kaufsache kausal angelegt war. An dieser Stelle kommt dem Verbraucher beim Verbrauchsgüterkauf mit §476 entgegen: es wird vermutet, daß der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag. Andernfalls hätte der Käufer eine komplizierte Beweislast zu bewältigen. Bei der Komplexität heutiger Technik kaum zu führen.

Für die Kritiker des §476:
Im Verhältnis des VK zum Lieferanten kann der VK beim Lieferanten Regreß nehmen. Dieser in §476 f. verankerte Rückgriff des Unternehmers reicht gewissermaßen den Schaden samt Beweislasterleichterung zugunsten des Unternehmers weiter. Daher verfangen Tiraden vom Schlage "Auf dem Rücken des VK ausgetragener Kampf!" mitnichten, im Gegenteil....

PS: Jetzt besser? :)



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